Bundeswahlordnung

Dürfen Kinder mit in die Wahlkabine?

Eine Frage, die bei jeder Wahl für Diskussionen sorgt: Dürfen Kinder ihre Eltern in die Wahlkabine begleiten? Welche Rolle der Wahlvorstand dabei spielt.

Die Briefwahl erfolgte mit Stimmzettelumschlag – anders als am Wahlsonntag. Schon vor dem 23. Februar waren zum Teil Urnen aufgestellt.

© IMAGO/Rolf Poss/IMAGO/Rolf Poss

Die Briefwahl erfolgte mit Stimmzettelumschlag – anders als am Wahlsonntag. Schon vor dem 23. Februar waren zum Teil Urnen aufgestellt.

Von Michael Maier

Die Frage, ob Kinder mit in die Wahlkabine dürfen und wie der Ablauf im Wahllokal ist, beschäftigt viele Eltern. Grundsätzlich gilt: Die Bundestagswahl gilt als „Feiertag der Demokratie“ und erfordert einen gewissen Respekt von allen Beteiligten. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Wahlvorstands als autonomes Wahlorgan. Das Wahlgeheimnis und die Verpflichtung zur geheimen Stimmabgabe stehen dabei im Vordergrund.

Nach der Bundeswahlordnung (§56) muss jeder Wähler seine Stimme unbeobachtet abgeben. Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlkabine aufhält. Eine konkrete gesetzliche Grundlage, die bestimmt, inwieweit Kinder mitgenommen werden dürfen, existiert nicht.

Säuglinge und Kleinkinder dürfen in die Wahlkabine

Die Praxis zeigt: Säuglinge und Kleinkinder dürfen in der Regel mit in die Wahlkabine. Sie können weder lesen noch das Wahlgeheimnis gefährden. Schwieriger wird es bei älteren Kindern, die bereits lesen und schreiben können. Sie könnten theoretisch anderen erzählen, wo die Eltern ihr Kreuz gemacht haben.

Keine feste Altersgrenze für Kinder in der Wahlkabine

Eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand im Einzelfall. Eltern, die ihren Kindern die Wahl näher bringen möchten, können nach der Stimmabgabe einen als Muster gekennzeichneten Stimmzettel erhalten.

In anderen Ländern wird das Thema weniger streng gehandhabt. In Belgien beispielsweise dürfen Kinder ganz selbstverständlich mit in die Wahlkabine.

Wahlvorgang in der Wahlkabine

  • Gehen Sie möglichst allein in die Wahlkabine.
  • Die Begleitung durch Kinder hängt von der Kulanz des Wahlvorstands ab.
  • Falten Sie den Stimmzettel auseinander.
  • Machen Sie Ihre Kreuze mit dem bereitliegenden Stift.
  • Falten Sie den Stimmzettel wieder so, dass niemand Ihre Wahl sehen kann.
  • Seit der Bundestagswahl 2002 werden bei der Urnenwahl keine amtlichen Umschläge mehr verwendet.

Ein praktischer Kompromiss: Manche Wahllokale erlauben Kindern, mit „Sicherheitsabstand“ in der Kabine zu stehen, sodass sie den Wahlvorgang miterleben können, ohne das Kreuz der Eltern zu sehen. Auch das Einwerfen der Wahlumschläge in die Urne wird Kindern häufig gestattet.

Für Briefwahl zu Hause gelten übrigens keine speziellen Regelungen bezüglich anwesender Kinder.

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Erstellt:
23. Februar 2025, 09:28 Uhr

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