Ehemann tötet wegen Unterhalt: Urteil erwartet

dpa/lsw Stuttgart. Auf einem Parkplatz tötet ein Mann seine von ihm getrennt lebende Frau. Vor Gericht gibt er die Tat zu. Sein Motiv: Er wollte keinen Unterhalt zahlen.

Ein Fotograf vor dem Bild der Justitia. Foto: Friso Gentsch/Archivbild

Ein Fotograf vor dem Bild der Justitia. Foto: Friso Gentsch/Archivbild

Er reiste aus Australien an und erstach nach eigener Aussage seine getrennt lebende Ehefrau - heute wird das Urteil gegen den 60-Jährigen erwartet. Vor dem Landgericht Stuttgart hatte er die Tat zugegeben und erklärt, das Erbe seiner Kinder vor den Unterhaltsforderungen der 57-Jährigen sichern zu wollen. Der Lehrer sprach von Notwehr. Angeklagt ist er wegen Mordes, die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Das Urteil hatte sich vergangene Woche verzögert, weil sich der Angeklagte in seinem letzten Wort stundenlang verteidigte: „Ich habe meine Pflicht getan. Ich musste das tun, ich musste das Erbe meiner Kinder erhalten.“ Im November 2018 hatte der Deutsch-Australier der Anklage zufolge in Sindelfingen der Frau aufgelauert und mehrfach auf sie eingestochen. Er war von Australien angereist und hatte nach seinen Worten schon das Messer im Gepäck - ebenso einen schwarzen Anzug für eine Gerichtsverhandlung, mit der er rechnete.

Die Verteidigung plädierte dafür, von der besonderen Schwere der Schuld abzusehen, und ihn zu zehn Jahren Gefängnis zu verurteilen. Eine lebenslange Haft kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Wenn das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter aber nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahren freikommen.

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Erstellt:
18. Juli 2019, 03:23 Uhr

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