Eilantrag gegen Verbot von „Spaziergängen“ stattgegeben
dpa/lsw Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag gegen das Verbot von unangemeldeten Corona-Demos in der Stadt stattgegeben. Der Antragsteller müsse sich zunächst nicht an das Verbot dieser Corona-„Spaziergänge“ halten, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Vor gut einem Monat hatte eine andere Kammer des Gerichts eine ähnliche Beschwerde gegen die Verfügung der Stadt noch abgelehnt.
Die Richter erklärten nun, die Ausgangslage habe sich geändert. Die Stadt gehe selbst davon aus, dass montags planmäßig unangemeldete Versammlungen stattfinden würden. Diese versetze sie in die Lage, sich angemessen vorzubereiten und an diesen Tagen ausreichend Polizeikräfte vorzuhalten.
Es habe sich zudem gezeigt, dass bei den unangemeldeten Demos eine nennenswerte Zahl von Teilnehmern die erforderlichen Abstände eingehalten habe. Zumindest hätten die meisten der Ansage der Versammlungsleitung Folge geleistet und Maske getragen und auf den Mindestabstand geachtet.
Aus diesen Gründen kämen mildere Mittel als das vorbeugende Verbot unangemeldeter Demos in Betracht. So könne die Stadt anordnen, dass bei sämtlichen Versammlungen Masken getragen und Abstände eingehalten werden müssten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann dagegen Beschwerde bei Verwaltungsgerichtshof einlegen.
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