Braucht es eine Corona-Amnestie?
Ein völlig falsches Instrument
Behörden können heute schon Verfahren wegen Bagatell-Verstößen einstellen, meint unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet. Wer mehr will, erwecke den falschen Anschein, den Corona-Maßnahmen hafte etwas Unrechtes an.
Von Norbert Wallet
Der ehemalige Berliner Bürgermeister Michael Müller hat einen schmucken Begriff in die Welt geschickt, der sich nun anschickt, Karriere zu machen: die Corona-Amnestie. Dabei bleibt völlig unklar, was er eigentlich damit meint.
Behörden können Verfahren einstellen
Müller bringt das Beispiel einer Person, die soeben erst einen Strafbefehl erhalten habe, weil sie zur Lockdown-Zeit mit sechs Leuten unterwegs war – statt mit fünf, wie damals in Berlin offiziell höchstens erlaubt. Natürlich gibt es solche Fälle. Im Lockdown allein auf der Parkbank – war nicht immer möglich. Eine Person zu viel auf der Familienfeier, ein bisschen Ballspielen im Freien – muss das ein Jahr nach Ablauf der letzten Schutzauflagen noch bestraft werden? Vermutlich nicht. Die Behörden haben hier genug Möglichkeiten, das Verfahren wegen geringen öffentlichen Verfolgungsinteresses einzustellen oder Bußen zu reduzieren. Dazu bedarf es keiner Amnestie.
Amnestie erwecke ganz falschen Eindruck
Eine generelle Amnestie für solche Verstöße ist eine ganz andere Sache. Sie erweckte einen Eindruck, der völlig abwegig ist, nämlich dass den damaligen Beschränkungen doch etwas Unrechtes anhafte, etwas, dass man durch eine Amnestie am besten wieder heilen und irgendwie ungeschehen machen sollte. Wer so denkt, geht rechtspopulistischer Schwurbel-Propaganda eilfertig auf den Leim.
Aufarbeitung der Pandemie muss kommen
Gerade in der ersten Phase der Pandemie, also es noch keinen hinreichenden Impfschutz gab, waren die Beschränkungen wichtig, um besonders Schutzbedürftige keinen Gefahren auszusetzen. Ein Staat, der angesichts noch viel zu geringer Kenntnisse über die Eigenarten des Virus verantwortlich handeln wollte, kam um Grundrechtseingriffe nicht herum. Natürlich muss aufgearbeitet werden, ob er an einigen Stellen in der Rückschau unnötig weit gegangen ist. Eine Amnestie ist aber kein Bestandteil dieser Aufarbeitung.