Öffentlicher Dienst
Einigung in Tarifrunde von Bund und Kommunen erzielt
Seit Januar stritten Gewerkschaften und Arbeitgeber über Einkommen und Arbeitszeiten von mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten. Jetzt gibt es eine Einigung.

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Die Tarifverhandlungen waren erfolgreich.
Von red/afp/dpa
Im Tarifstreit beim öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben Gewerkschaften und Arbeitgeber eine Einigung erzielt. Demnach bekommen die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten in zwei Stufen mehr Geld, wie beide Seiten in Potsdam mitteilten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser lobte den Abschluss: „Wir haben einen Tarifabschluss erreicht, der in schwierigen Zeiten einen guten Ausgleich bringt. Wir machen die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst flexibler, moderner und attraktiver.“ Der neue Tarifvertrag sei ein Zeichen des Respekts für die Beschäftigten und davor, was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisteten.
Verdi-Chef Frank Werneke erklärte für die Arbeitnehmerseite, die Annahme des Ergebnisses sei der Gewerkschaft nicht leicht gefallen: „Es ist ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten.“ Der Verhandlungsführer der Gewerkschaft dbb Beamtenbund, Volker Geyer, betonte dennoch: „In dieser Einigung kann sich jede und jeder wiederfinden.“
Einigung nach Schlichterspruch
Die Einigung folgt im Wesentlichen einer Empfehlung von Schlichtern von Ende März. Demnach steigen die Einkommen ab 1. April 2025 um drei Prozent, mindestens aber um 110 Euro im Monat; zum 1. Mai 2026 dann noch einmal um 2,8 Prozent. Das 13. Monatsgehalt soll erhöht werden.
Zum Paket gehören zudem höhere Schichtzulagen. Der neue Tarifvertrag soll rückwirkend ab 1. Januar 2025 für 27 Monate laufen. So lange dürften Warnstreiks oder Streiks in diesem Teil des öffentlichen Diensts vom Tisch sein. Für die Beschäftigten der Länder wird im Herbst gesondert verhandelt.
Flexiblere Arbeitszeiten
Teil des Potsdamer Einigungspakets sind auch flexiblere Regelungen zu Arbeitszeiten und freien Tagen. Ab 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag geben. Zudem soll es für die meisten Beschäftigten möglich sein, Teile des 13. Monats in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Für kommunale Krankenhäuser gelten Sonderregeln. Freiwillig und befristet sollen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden die Woche erhöhen können.
Gegen diesen Punkt gab es nach Angaben aus Verhandlungskreisen Bedenken der Gewerkschaften. Sie befürchten Druck auf Arbeitnehmer, länger zu arbeiten. Schließlich wurde ein Kompromiss gefunden. „Niemand kann gedrängt werden, mehr zu arbeiten – das ist Teil der Tarifvereinbarung“, sagte Werneke. „Wer freiwillig mehr arbeitet, erhält für die zusätzlichen Stunden einen Aufschlag.“
Beschäftigte in wichtigen Jobs
Die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen arbeiten in einer Vielzahl wichtiger Jobs von der Verwaltung über Kitas und Müllabfuhr bis hin zu Nahverkehr und Flughäfen. Der Tarifkonflikt berührte viele Bürger, weil es seit Januar immer wieder Warnstreiks gab.
Für die Arbeitnehmer saßen die Gewerkschaften Verdi und dbb Beamtenbund am Tisch, für die Arbeitgeber die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber VKA und das Bundesinnenministerium. Nach drei Runden waren die Verhandlungen Mitte März für gescheitert erklärt worden. Es folgte eine Schlichtung unter Führung des ehemaligen CDU-Politikers Roland Koch und des früheren Bremer Staatsrats Henning Lühr (SPD). Obwohl die Eckpunkte damit klar waren, ging die vierte Verhandlungsrunde in Potsdam nur sehr zäh voran.
Ursprünglich höhere Forderungen
Ursprünglich forderten die Gewerkschaften acht Prozent mehr Geld, mindestens aber 350 Euro mehr im Monat, sowie unter anderem mindestens drei zusätzliche freie Tage im Jahr. Sie wollten, dass der Tarifvertrag nur ein Jahr läuft. Dies bezeichnete die Arbeitgeberseite als nicht finanzierbar.
In der dritten Verhandlungsrunde boten die Arbeitgeber dem Vernehmen nach eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 Prozent sowie ein höheres 13. Monatsgehalt und höhere Schichtzulagen. Die Laufzeit blieb offen. Den Gewerkschaften reichte das nicht. Letztlich rief die Arbeitgeberseite die Schlichtung an, weil die Gewerkschaften sich zu wenig bewegt hätten.