Einkaufstourismus: Neue Mehrwertsteuerregelung

dpa/lsw Berlin. Zur Entlastung des Zolls und des Verkehrs vor allem an der Grenze zur Schweiz hat die Bundesregierung neue Regelungen für Einkaufstouristen auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze von 50 Euro. Künftig sollen Nicht-EU-Bürger in Deutschland bei Einkäufen die Mehrwertsteuer erst zurückbekommen, wenn ein Einkauf die Marke von 50 Euro erreicht. Dies zielt vor allem auf die Schweiz.

Das Logo der deutschen Zollbehörde während einer Pressekonferenz an einer Uniform. Foto: Ralf Hirschberger/Archiv

Das Logo der deutschen Zollbehörde während einer Pressekonferenz an einer Uniform. Foto: Ralf Hirschberger/Archiv

Wenn Nicht-EU-Bürger in Deutschland einkaufen, bekommen sie die Mehrwertsteuer zurück. Dafür erhalten sie in den Geschäften einen Ausfuhrkassenzettel - der wegen seiner Farbe umgangssprachlich auch grüner Zettel genannt wird -, den sie wiederum beim Zoll vorlegen müssen. Das sorgt in den Städten der Grenzregion zur Schweiz und vor den Grenzübergängen regelmäßig für Staus und lange Schlangen.

In der Kabinettsvorlage heißt es, in Deutschland sei es insbesondere im Grenzgebiet zur Schweiz wegen des Preisgefälles in den vergangenen zehn Jahren zu steigenden Abfertigungszahlen gekommen. Bei Einführung einer Wertgrenze sollen die Ausfuhrkassenzettel mit darunterliegenden Werten entfallen. Dies solle den Zoll entlasten und die Verkehrslage verbessern.

Zum Artikel

Erstellt:
31. Juli 2019, 11:03 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen