Änderung im Strafgesetzbuch
Einsatzkräfte und Ehrenamtliche besser vor Übergriffen schützen
Künftig sollen Einsatzkräfte sowie ehrenamtlich Engagierte mehr geschützt werden. Dazu gehört auch Strafandrohungen zu verschärfen und Straftatbestände auszuweiten. Auch Innenministerin Nancy Faeser, die zuletzt immer wieder mit Krücken gesichtet wurde, äußert sich dazu.
Von nre/AFP
Einsatzkräfte sowie ehrenamtlich Engagierte, etwa in der Kommunalpolitik, sollen besser vor Übergriffen geschützt werden. Das sieht eine Änderung des Strafgesetzbuchs vor, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Dafür ist vorgesehen Strafandrohungen zu verschärfen und zu präzisieren oder Straftatbestände auszuweiten.
„Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative.“ Auch Nötigung, etwa von Mitgliedern eines Gemeinderates oder des Europäischen Parlaments, solle ausdrücklich bestraft werden.
Faeser an Krücken
„Es ist gut, dass wir das Strafrecht jetzt verschärfen, um diejenigen besser zu schützen, die für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft einstehen“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Dazu würden sowohl Polizeibeamte als auch Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker zählen. Sie sprach dabei von einem wichtigen Stopp-Signal: „Der Rechtsstaat nimmt diese Taten nicht hin und geht hart gegen die Täter vor.“
Innenministerin Nancy Faeser fiel in den vergangenen Wochen auch durch ihre Krücken auf, mit denen sie zu verschiedenen öffentlichen Terminen erschien. Etwa bei einem Vortrag an der Universität Köln im Juni oder einem Besuch der Kontrollstelle der Bundespolizei in Görlitz im August. Es wird vermutet, dass sie sich bei einem Unfall am Bein verletzt hat. Sie selbst hat sich bislang allerdings nicht dazu geäußert.
Geltende Strafvorschriften sollen erweitert werden
Laut Justizministerium soll künftig strafverschärfend berücksichtigt werden, wenn die Auswirkungen einer Tat „geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Der Schutz von Verfassungsorganen und ihrer Mitglieder gilt bereits für Bund und Länder. Nun wird es auch auf die kommunale und europäische Ebene erweitert.
Außerdem sollen geltende Strafvorschriften aufgrund von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf den Schutz weiter Funktionen ausgeweitet werden:
- Polizistinnen und Polizisten
- Hilfeleistende der Feuerwehr
- Hilfeleistende des Katastrophenschutzes
- Mitarbeitende von Rettungsdiensten
- Mitarbeitende von ärztlichen Notdiensten
Als besonders schwerer Fall soll gewertet werden, wenn jemand Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt. Das soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können.
Die Neuregelung sieht auch zusätzliche Kompetenzen für die Bundespolizei vor. Faeser nannte besonders den Einsatz von Elektroschock-Geräten, sogenannten Tasern, „um gefährliche Täter zu stoppen und die Einsatzkräfte selbst zu schützen“.