Elfjähriger in Handschellen: Strafbefehle gegen Polizisten
dpa/lsw Singen. Weil sie einen Elfjährigen im Februar in Handschellen abgeführt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Konstanz Strafbefehle gegen zwei Beamte beantragt. Das bestätigte ein Sprecher am Montag. Die Strafbefehle lauteten auf Freiheitsberaubung und Nötigung. Zuerst hatte der SWR berichtet.
Die beiden Polizisten hätten gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt, sagte der Sprecher. Sollten sie ihren Einspruch aufrecht erhalten, könnte der Fall vor Gericht landen. Im Fall von zwei weiteren beteiligten Polizisten habe die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrags angeordnet, so der Sprecher weiter. Die Beamten seien bei dem Einsatz dabei gewesen und sähen sich demnach dem Vorwurf Schuld durch Unterlassen ausgesetzt, da sie das Verhalten ihrer Kollegen nicht unterbunden hätten.
Der Landesverband der Sinti und Roma Baden-Württemberg hatte den Beamten damals vorgeworfen, ein elf Jahre altes Kind am 6. Februar in Singen (Kreis Konstanz) ohne Grund kontrolliert und in Handschellen abgeführt zu haben. Laut dem Verband soll der Junge nach seinen Personalien befragt und durchsucht worden sein. Seine Familie habe Strafanzeige unter anderem wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt erstattet, hatte ihr Anwalt mitgeteilt. Ein Sprecher des Innenministeriums hatte damals bestätigt, dass ein Junge mit angelegten Handschellen zur Polizeidienststelle in Singen gebracht wurde.
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