2025
Elterngeld, Sofortzuschlag und Co.: Das ändert sich für Familien
Für Familien mit Kindern ändert sich in diesem Jahr einiges – beispielsweise beim Kindergeld. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Von Michael Bosch
Hohe Lebensmittelpreise und hohe Mieten, dazu kommen viele Erhöhungen etwa beim Beitrag für Krankenkasse oder Pflegeversicherung. Zum Start in das neue Jahr gibt es für Familien aber auch gute Nachrichten.
Ab diesem Jahr gibt es für jedes Kind etwas mehr Geld, für Elterngeldanträge fällt Bürokratie weg.
Die Änderungen betreffen die folgenden Leistungen beziehungsweise Bereiche:
- Kindergeld
- Kindersofortzuschlag
- Mindestunterhalt
- Kinderfreibetrag
- Anträge für das Elterngeld
Kindergeld und Sofortzuschlag 2025: Das bekommen Familien
Kindergeld: Das Kindergeld steigt in diesem Jahr (zum 1. Januar 2025) um fünf Euro auf 255 Euro monatlich, 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresende beschlossen, daher kann es noch dauern, bis das zusätzliche Geld bei den Eltern ankommt. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wird es nachgezahlt.
Kindersofortzuschlag: Ebenfalls um fünf Euro steigt der Kindersofortzuschlag auf dann 25 Euro pro Monat. Die Höchstgrenze des Kinderzuschlags steigt entsprechend ebenfalls um 5 Euro auf 297 Euro pro Monat. Der Zuschlag wird seit Juli 2022 Kindern und Jugendlichen gewährt, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Das Geld erhalten auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, das sind Zuschüsse für Freizeitaktivitäten.
Die Auszahlungstermine für das Kindergeld in diesem Jahr, haben wir hier zusammengefasst.
Mindestunterhalt: Kinder, deren geschiedene Elternteile bei Unterhaltszahlungen säumen, erhalten künftig mehr Unterhaltsvorschuss. Für Kinder bis fünf Jahre gibt es 2 Euro im Monat mehr, nämlich 482 Euro. Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren erhalten 554 Euro und damit 3 Euro mehr, ältere Kinder 649 Euro und damit 4 Euro zusätzlich. Allerdings: Da das Kindergeld noch stärker steigt als der Mindestunterhalt, sinken die monatlichen Unterhaltszahlungen entsprechend: Für Kinder bis fünf Jahre um drei Euro, zwischen sechs und elf Jahren um zwei Euro, und für ältere Kinder um einen Euro.
Kinderfreibetrag: Weiter wird der steuerliche Kinderfreibetrag zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben (3.336 Euro je Elternteil), 2026 steigt er um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro. Das steuerfreie „Existenzminimum“ steigt so im Jahr 2025 ebenfalls um 60 Euro auf 9.600 Euro im Jahr.
Antrag für das Elterngeld: Eltern müssen für Anträge von Elterngeld künftig kein Formular mehr einreichen. Es genügt die sogenannte Textform, also beispielsweise per E-Mail.