Änderung ab 1. April
Elterngeld: Wer künftig nichts mehr bekommt
Die Einkommensgrenzen bei der staatlichen Leistung sinken nochmals. Wer ist davon betroffen? Und was wird bei der Berechnung überhaupt zugrunde gelegt?

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Beim Elterngeld treten ab dem 1. April neue Regelungen in Kraft.
Von Michael Bosch
Das Spar-Diktat des ehemaligen Finanzministers Christian Lindner (FDP) hat im vergangenen Sommer dazu geführt, dass auch bei Familienleistungen zusammengestrichen wurde. Die damalige Grüne-Ministerin Lisa Paus packte das Elterngeld an, den größten Posten im Etat des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
Die Änderungen, die das nach sich zog, sind teils schon in Kraft – ab dem 1. April treten weitere in Kraft. Wer bekommt jetzt kein Elterngeld mehr?
Wer bekommt kein Elterngeld mehr?
Die gute Nachricht: Der Kreis der Elterngeld-Empfänger wird zwar kleiner, doch diejenigen, die das Elterngeld am meisten brauchen, sind (vorerst) nicht betroffen.
Für Paare, die ab dem 1. April 2025 Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze. Anspruch auf die Leistung haben dann nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 175.000 Euro. Die neue Grenze gilt auch bei Alleinerziehenden.
Schon im vergangenen Jahr war die Grenze herabgesetzt worden. Damals wurde die Einkommensgrenze für Paare von 300.000 auf 200.000 Euro abgesenkt.
Entscheidend für die staatliche Leistung ist das zu versteuernde Jahreseinkommen. Dabei handelt es sich um den Betrag, den ein Paar oder eine alleinerziehende Person im Jahr verdient, abzüglich bestimmter Kosten. Das sind beispielsweise Werbungskosten wie etwa die Fahrtkosten zur Arbeit oder Sonderausgaben, etwa für Kranken- oder Rentenversicherung.
Kürzung beim Elterngeld: Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Eltern, die deutlich über dem Durchschnitt verdienen. Bei zwei Elternteilen würde der Bruttojahresverdienst – abzüglich der anzurechnenden Kosten – jeweils bei mehr als 90.000 Euro liegen. Das ist deutlich über dem deutschlandweiten Durchschnitt (circa 50.500 Euro). Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, dass in diesem Jahr in Deutschland rund 20.000 Paare von der Kürzung betroffen sind – und künftig kein Elterngeld erhalten.