Elternzeit und Altersvorsorge

Finanzen Die Elternzeit kann finanzielle Einbußen bei der Altersvorsorge bedeuten – zumindest, wenn man nicht die nötigen Vorkehrungen trifft. Darauf weist die Versicherungskammer Bayern hin. So wird die Auszeit vom Job zwar in den meisten Fällen als Kindererziehungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben. Dabei wird aber grundsätzlich zuerst die Mutter berücksichtigt. Sollte der Vater in Elternzeit gehen, muss er dies dem Versicherungsträger melden.

VorsorgeWer Elterngeld bezieht, kann auch weiterhin Geld für seine betriebliche Altersversorgung einzahlen, auch wenn diese eigentlich an eine Lohnzahlung gekoppelt ist. Bei einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung besteht für den Arbeitnehmer während der Elternzeit sogar ein Rechtsanspruch auf die Einzahlung von eigenen Beiträgen. Bei der privaten Altersvorsorge wiederum winken jungen Familien zudem staatliche Kinderzulagen für die Riester-Rente. (czy)

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Erstellt:
29. Januar 2019, 11:22 Uhr

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