Münchner Strafverfahren

Ende beim Wirecard-Prozess rückt in Sicht

Die Staatsanwaltschaft lässt einige Anklagepunkte fallen. An einem mutmaßlich harten Urteil würden sie kaum etwas ändern. Verteidiger sprechen von Vorverurteilung.

Seit vier Jahren sitzt Ex-Wirecard-Chef Markus Braun in U-Haft.

© dpa/Peter Kneffel

Seit vier Jahren sitzt Ex-Wirecard-Chef Markus Braun in U-Haft.

Von Thomas Magenheim

Das Münchner Strafverfahren um den Pleitekonzern Wirecard ist ein Mammutprozess. Seit gut zwei Jahren wird verhandelt, doppelt so lange sitzt der Hauptangeklagte und frühere Konzernchef Markus Braun bereits in Untersuchungshaft. Nun kommt erstmals ein Ende des Strafprozesses in Sicht. Denn auf Anregung von Richter Markus Födisch lässt die Staatsanwaltschaft einige Anklagepunkte fallen. „Eine wesentliche Erhöhung der Gesamtstrafe ist nicht zu erwarten“, meinte Oberstaatsanwalt Matthias Bühring zum Verzicht. Ähnlich hatte sich zuvor schon Födisch geäußert. Justizkreise schätzen, dass nun noch 2025 ein Urteil fallen könnte. Torpedieren könnte das allerdings Brauns Verteidigung, die das Vorgehen der Justiz harsch kritisiert hat.

„Niemand ist hier interessiert, irgendwas aufzuklären“, wetterte Pflichtverteidigerin Theres Kraußlach. Einen teueren Starverteidiger kann Braun sich nicht mehr leisten, seit Managerhaftpflichtversicherer den Geldhahn zugedreht haben. „Wir sind weiter an Aufklärung interessiert, es gibt nichts einzustellen, weil Herr Braun in allen Punkten freizusprechen ist“, beharrte seine Verteidigerin. Ihr Mandant sieht sich, wie auch der mitangeklagte Ex-Chefbuchhalter von Wirecard, unschuldig. Oliver Bellenhaus als dritter Ex-Manager auf der Anklagebank, ist dagegen geständig. Er fungiert als Kronzeuge, dem Staatsanwälte und Gericht offenbar Glauben schenken.

Braun und von Erffa beteuern ihre Unschuld

Seine Untersuchungshaft hat die Justiz im Gegensatz zu der von Braun beendet, obwohl auch der Ex-Chef des Skandalkonzerns schon mehrmals eine solche Haftentlassung beantragt hatte. Es bestehe weiter „dringender Tatverdacht“, hatte das Gericht auch den jüngsten Antrag dieser Art verworfen. Das und das jetzige Fallenlassen minderschwerer Anklagepunkte lassen einen Schuldspruch und eine langjährige Haftstrafe zumindest für Braun erwarten. Über zehn Jahre Gefängnis sind möglich. Ähnliches befürchtet offenkundig auch Brauns Verteidigung.

„Das ist eine gewisse Vorverurteilung seitens des Gerichts und der Staatsanwaltschaft“, kritisierte Kraußlach die neuen Entwicklungen und das aus ihrer Sicht „desaströse Verfahren“. Ihr Mandant sieht sich wie der Ex-Chefbuchhalter nicht als Täter, sondern als Opfer vor allem von Bellenhaus und des flüchtigen Ex-Vorstands Jan Marsalek. Während Staatsanwaltschaft und wohl auch das Gericht davon ausgehen, dass eine Betrügerbande im Wirecard-Topmanagement angeblich lukrative Geschäfte in Asien nur vorgetäuscht hat, um Milliardenkredite zu erschwindeln, erzählt Braun etwas anderes.

Die Asien-Geschäfte und Marsaleks Rolle

Danach haben die Asien-Geschäfte sehr wohl existiert. Deren Gewinne hätten Marsalek und Bellenhaus über Schattenfirmen aber in dunkle Kanäle abgezweigt. Nahrung erhalten solche Behauptungen, die durch Ermittlungsergebnisse nicht gestützt werden, durch die schillernde Figur Marsaleks. Der Ex-Vorstand von Wirecard ist nicht nur mutmaßlich nach Russland geflüchtet. Er hat offenbar auch für das Land spioniert und tut es wohl noch, was ein parallel in London laufender Prozess gegen ein Agententeam in Russlands Diensten gerade enthüllt. Inwiefern Marsalek, Spionage und Russland für die Betrügereien bei Wirecard mitverantwortlich oder bestimmend waren, sei nie ermittelt worden, moniert Kraußlach.

Allerdings sind im gesamten Prozess auch keine Anhaltspunkte aufgetaucht, dass das Wirecard-Asiengeschäft jemals existiert hat. Auf dem Papier hat es jahrelang angeblich die gesamten Konzerngewinne beigesteuert. Die Anklage sieht Braun als Kopf einer Betrügerbande, die nicht nur hohe Gewinne vorgetäuscht und damit Anleger in die Irre geführt, sondern auch Milliardenkredite erschwindelt hat. Diese real existierenden Gelder seien dann vielfach trickreich in dunkle Kanäle außerhalb des Konzerns geleitet worden und sind bis heute unauffindbar. Solche Untreue und Bandenbetrug als schwerwiegende Straftaten bleiben nun auch Teil der Anklage, betonte Bühring. Das sei bestimmend für eine spätere Strafzumessung. Jetzt fallengelassene Punkte wie Marktmanipulation fielen nicht ins Gewicht. Ein Beschleunigung des Prozesses wiege schwerer. „Wir müssen über weitere Schritte nachdenken“, verkündet indessen Straußlach. Neue, den Prozess verlängernde Beweisanträge könnte das bedeuten. Noch ist ein Urteil in diesen Jahr nicht ausgemacht.

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Erstellt:
12. Februar 2025, 15:54 Uhr
Aktualisiert:
12. Februar 2025, 16:34 Uhr

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