Endlos-Streit um kopierten Kraftwerk-Beat

dpa Karlsruhe. Im jahrzehntelangen Musiker-Streit um die Rechte an einem Rhythmus von zwei Sekunden rückt die finale Entscheidung näher. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) durfte der Produzent Moses Pelham die Sequenz 1997 ohne zu fragen aus einem älteren Titel der Elektropop-Pioniere Kraftwerk kopieren und unter einen Song mit der Sängerin Sabrina Setlur legen. Seit Dezember 2002 schließe eine EU-Richtlinie eine solche Nutzung aber aus, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Donnerstag. (Az. I ZR 115/16)

Der Komponist und Produzent Moses Pelham wartet im Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Der Komponist und Produzent Moses Pelham wartet im Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Allerdings ist unbekannt, ob nach diesem Zeitpunkt überhaupt noch Tonträger mit dem Setlur-Song hergestellt wurden. Auch andere offene Fragen müssen noch geklärt werden. Deshalb muss der Fall nun ein weiteres Mal am Oberlandesgericht Hamburg verhandelt werden.

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Erstellt:
30. April 2020, 08:13 Uhr

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