Entscheidung: Bäcker von Siegelsbach kommt nicht frei
dpa/lsw Karlsruhe. Der wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilte „Bäcker von Siegelsbach“ muss sieben weitere Jahre im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Heilbronn, das im vergangenen Jahr die Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren abgelehnt und die Mindestdauer der Haft auf 22 Jahre festgesetzt hatte. Dagegen hatte der heute 62 Jahre alte Mann Beschwerde eingelegt, die das OLG nun mit dem am Montag veröffentlichten Beschluss zurückwies.

Auf einer Richterbank liegt ein hölzerner Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Die nun ergangene Entscheidung bedeute aber nicht, das der Mann nach Verbüßung der weiteren Haftzeit ohne weitere Prüfung freikomme, fügte das OLG hinzu. Der Beschluss ist rechtskräftig (Az.: L 1 Ws 344/20).
Der 62-jährige ehemalige Dorfbäcker hatte 2004 eine Sparkasse in Siegelsbach im Kreis Heilbronn überfallen, eine Kundin erschossen sowie ihren Mann und einen Bankangestellten lebensgefährlich verletzt. Dafür war er 2008 vom Landgericht Stuttgart unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Das Landgericht Heilbronn hatte den Mann 2006 freigesprochen, der BGH den Freispruch im Mai 2007 aber wegen fehlerhafter Beweisführung kassiert. Der ehemalige Bäcker hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert.