Erneuter Freispruch nach Mord auf Acker in Neuenburg

dpa/lsw Freiburg. Mehr als viereinhalb Jahre nach dem Mord an einem 21 Jahre alten Mann in Neuenburg am Rhein südlich von Freiburg ist ein heute 25-Jähriger erneut freigesprochen worden. Eine Mitschuld des Mannes könne nicht nachgewiesen werden, entschied das Landgericht Freiburg am Dienstag. Es fehlten Beweise, daher müsse der 25-Jährige freigesprochen werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte ihn schon im Februar 2017 freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil aber im April vergangenen Jahres auf. Deshalb musste in Freiburg neu verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das erste Urteil beim BGH Revision eingelegt.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild

Die Tat hatte sich im Dezember 2014 ereignet. Der 21-Jährige war dem Gericht zufolge auf einen Acker gelockt und dort ermordet worden. Das Motiv blieb unklar. Der damalige Begleiter des nun Freigesprochenen ist vom Landgericht Freiburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Dieser Mann habe die Tat alleine begangen, sagte der Vorsitzende Richter. Der heute 25-Jährige sei zwar dabei gewesen, an der Tat oder einer Tatplanung sei er aber nicht beteiligt gewesen. Angeklagt worden war er vor dem Freiburger Landgericht wegen gemeinschaftlichen Mordes (Az.: 16 KLs 101 Js 38505/14).

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Erstellt:
23. Juli 2019, 15:23 Uhr

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