Erste deutsche Musterklage scheitert

Oberlandesgericht weist Klage gegen Mercedes-Bank als unzulässig ab

Stuttgart (rtr/dpa). Im Streit über Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die bundesweit erste Musterfeststellungsklage als unzulässig abgewiesen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden sei nicht berechtigt, im Namen der Verbraucher zu klagen, erklärte das Gericht am Mittwoch.

Die Schutzgemeinschaft hatte Widerrufsklauseln in den Autokreditverträgen als unverständlich bezeichnet und versucht, diese für unzulässig zu erklären. Vor allem Dieselfahrer hatten gehofft, durch den sogenannten Widerrufsjoker den Autokauf rückgängig zu machen.

Laut Gesetz dürfen nur „qualifizierte Einrichtungen“, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Musterklage führen. „Der hier klagende Verein ist eine solche Einrichtung nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Mosthaf. Weder habe er belegen können, dass er mindestens 350 Mitglieder hat noch dass er überwiegend beratend und aufklärend tätig ist noch dass er die Klage nicht erhebt, um damit Gewinn zu erzielen (AZ: 6 MK 1/18). Dass die Schutzgemeinschaft nur eine anonymisierte Liste ihrer Mitglieder vorgelegt habe, sei dabei gar nicht das größte Problem gewesen. Es fehle schon daran, dass es nur 150 Vollmitglieder und ansonsten nur „Internetmitglieder“, gebe, sagte Mosthaf. Die seien aber nicht viel mehr als Bezieher eines Newsletters gegen Bezahlung. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Da das OLG die Klage nicht zuließ, urteilte es auch nicht, ob die Widerrufsklauseln zulässig sind oder nicht. Mit diesen inhaltlichen Fragen wird sich das Gericht aber wohl schon bald beschäftigen, da eine Reihe von Kunden der Mercedes-Benz-Bank individuelle Klagen erhoben haben. Von diesen seien bereits einige beim Senat als Berufungsverfahren anhängig, erklärte das OLG Stuttgart.

Ein Sprecher der Bank zeigte sich zuversichtlich, dass die Widerrufsregeln dann auch einer inhaltlichen Überprüfung standhalten würden. „Wir halten die Musterfeststellungsklage und die Widerrufsklagen gegen die Darlehensverträge der Mercedes-Benz-Bank für unbegründet und sind überzeugt, dass wir unsere Vertragsformulare und Widerrufsinformationen verbrauchergerecht nach den gesetzlichen Mustern gestalten“, betonte er.

Musterfeststellungsklagen sind in Deutschland erst seit November möglich. Das Verfahren in Stuttgart war das erste, in dem ein Gericht ein Urteil gefällt hat. Eine viel größere Musterfeststellungsklage ist in Braunschweig anhängig.

Zum Artikel

Erstellt:
21. März 2019, 03:04 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen