Rente
Erwerbsminderungsrente 2025 mit neuen Zuverdienstgrenzen
Gute Nachrichten für Erwerbsminderungsrentner: Ab 2025 gelten höhere Grenzen für den Hinzuverdienst. Außerdem wird der Rentenzuschlag in die reguläre Zahlung integriert. Wie viel darf man nebenbei arbeiten?
Von Michael Maier
Ab Januar 2025 können die rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner in Deutschland deutlich mehr hinzuverdienen. Das Bundesarbeits- und Sozialministerium hat neue „Hinzuverdienstgrenzen“ festgelegt, die sich an den gestiegenen Durchschnittslöhnen orientieren.
Die monatliche Bezugsgröße steigt 2025 auf 3745 Euro (2024: 3535 Euro). Daraus ergeben sich folgende neue Grenzen: Bei voller Erwerbsminderung dürfen Betroffene künftig bis zu 1638 Euro brutto monatlich (19.661,25 Euro jährlich) hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 3276,81 Euro monatlich (39.322,50 Euro jährlich).
Erwerbsminderungsrente 2025: Stunden pro Tag
Wichtig zu beachten: Bei voller Erwerbsminderung darf maximal drei Stunden täglich gearbeitet werden, bei teilweiser Erwerbsminderung bis zu sechs Stunden. Wird mehr verdient als erlaubt, wird die Rente nicht komplett gestrichen, sondern anteilig um 40 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt.
Erwerbsminderungsrente mit Rentenzuschlag
Zusätzlich profitieren viele Erwerbsminderungsrentner auch 2025 von einem Rentenzuschlag: Wer zwischen 2001 und 2014 in Erwerbsminderungsrente ging, erhält 7,5 Prozent mehr. Für den Zeitraum 2014 bis 2018 gibt es 4,5 Prozent extra. Dieser Zuschlag wird bis Ende 2025 separat ausgezahlt und danach in die reguläre Rente integriert.
Die neuen Regelungen ermöglichen es Erwerbsminderungsrentnern, ihre oft niedrige Rente durch Zuverdienst aufzubessern. Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen erfolgt nach einem transparenten System: Die jährliche Anpassung orientiert sich an der Entwicklung der Durchschnittslöhne, wodurch die Grenzen automatisch mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt halten.
Erwerbsminderungsrente 2025 mit Zuverdienstgrenzen
- Volle Erwerbsminderung: 1.638 Euro monatlich / 19.661,25 Euro jährlich
- Teilweise Erwerbsminderung: 3.276,81 Euro monatlich / 39.322,50 Euro jährlich
- Maximale Arbeitszeit bei voller Erwerbsminderung: 3 Stunden täglich
- Maximale Arbeitszeit bei teilweiser Erwerbsminderung: 6 Stunden täglich
Betroffene sollten sich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über ihre individuellen Möglichkeiten informieren, da in manchen Fällen auch höhere Hinzuverdienstgrenzen möglich sind - abhängig vom höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.