EuGH: Auch Websites beim „Like“-Button in der Verantwortung

dpa Luxemburg.

Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks „Like“-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die Zustimmung der Nutzer dazu einholen, bevor die Website benutzt wird. Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen ist aber Facebook allein zuständig, betonten die Richter.

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Erstellt:
29. Juli 2019, 14:03 Uhr
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