EuGH: Karfreitag Feiertag für alle
Luxemburg /DPA - Der Europäische Gerichtshof hat eine Regelung in Österreich gekippt, den Karfreitag nur Angehörigen bestimmter Religionen als Feiertag zu gewähren. Das sei eine Diskriminierung anderer Religionen, urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Im überwiegend katholischen Österreich ist der Karfreitag nur für Angehörige bestimmter protestantischer Kirchen und der alt-katholischen Kirche Feiertag. Nur sie bekommen einen Feiertagszuschlag, wenn sie am Karfreitag dennoch arbeiten. Dagegen hatte ein Arbeitnehmer geklagt, der keiner der Kirchen angehört. Er wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Zuschlag. Der EuGH gab ihm recht. Bis Österreich die Klausel ändere, müssten Arbeitgeber auch anderen Beschäftigten das Recht auf einen Feiertag gewähren. Könnten Arbeitnehmer nicht freimachen, stehe ihnen ein Zusatzentgelt zu.