EuGH stärkt Kundenrechte beim Onlinekauf von Matratzen

dpa Luxemburg.

Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen und wieder verkaufen, erklärten die Richter. Hygiene-Erfordernisse würden nicht eingeschränkt. Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte eine Matratze gekauft und wollte sie kurz darauf wieder zurückgeben. Weil er die Schutzfolie entfernt hatte, weigerte sich der Online-Shop, sie zurückzunehmen.

Zum Artikel

Erstellt:
27. März 2019, 13:02 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 14sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.