EuGH stärkt Kundenrechte beim Onlinekauf von Matratzen
dpa Luxemburg.
Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen und wieder verkaufen, erklärten die Richter. Hygiene-Erfordernisse würden nicht eingeschränkt. Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte eine Matratze gekauft und wollte sie kurz darauf wieder zurückgeben. Weil er die Schutzfolie entfernt hatte, weigerte sich der Online-Shop, sie zurückzunehmen.