EuGH urteilt über Kundenrechte beim Onlinekauf von Matratzen

dpa Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über die Rechte von Verbrauchern beim Onlinekauf von Matratzen. Die Entscheidung der Luxemburger Richter ist richtungsweisend. Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte eine Matratze im Internet gekauft, wollte sie kurz darauf aber wieder zurückgeben. Weil er die Schutzfolie schon entfernt hatte, weigerte sich der Online-Shop, sie zurückzunehmen. Dagegen klagte der Käufer. Er forderte die Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Versandkosten von knapp 1200 Euro.

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Erstellt:
27. März 2019, 03:59 Uhr
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