EuGH: Websites beim „Like“-Button mit in der Verantwortung

dpa Luxemburg.

Websites, die Facebooks „Like“-Button einbinden, müssen bei den Nutzern eine Einwilligung einholen. Der Europäische Gerichtshof nahm die Website-Betreiber mit in die Verantwortung. Dabei geht es jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten - für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem „Gefällt mir“-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Werbeanbietern betroffen sein.

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29. Juli 2019, 11:54 Uhr
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