EuGH: Websites beim „Like“-Button mit in der Verantwortung
dpa Luxemburg.
Websites, die Facebooks „Like“-Button einbinden, müssen bei den Nutzern eine Einwilligung einholen. Der Europäische Gerichtshof nahm die Website-Betreiber mit in die Verantwortung. Dabei geht es jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten - für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem „Gefällt mir“-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Werbeanbietern betroffen sein.