Neun Monate nach Ausstieg: Untersteller berät MVV
dpa/lsw Mannheim/Stuttgart. Bis vor kurzem war er als Minister für die Energiewirtschaft im Südwesten zuständig, jetzt berät er einen der größten Versorger in Deutschland: Der frühere grüne Umweltminister Franz Untersteller (64) wird etwa neun Monate nach dem Ausstieg aus der Politik den Mannheimer Energieversorger MVV beraten. Er werde den Austausch zwischen dem Unternehmen und Kommunen bei der Senkung der CO2-Emissionen und Lösungen für umweltfreundliche Citys fördern, teilte die MVV am Dienstag mit. Der Grünen-Politiker war zwischen 2011 und 2021 Chef des Umweltressorts und gilt als Vertrauter von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Im Südwesten gibt es bisher anders als im Bund keine Regeln für eine Karenzzeit für frühere Regierungsmitglieder.
Laut MVV wurde die Zusammenarbeit Anfang dieses Jahres mit dem 64-Jährigen vereinbart, sie starte sofort. Es gebe eine Aufwandsentschädigung und keine Anstellung. Mit rund 6200 Mitarbeitern und einem Umsatz von rund 3,5 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2020 ist die MVV nach eigenen Angaben das fünftgrößte Energieunternehmen Deutschlands. Die MVV RWE GmbH gehört zu den Eignern der Grosskraftwerk Mannheim AG, die Strom aus Steinkohle gewinnt.
Rechtlich sei nichts an dem Übergang zu beanstanden, es stelle sich trotzdem die Frage, ob diese Tätigkeit legitim sei, sagte Norman Loeckel von Transpareny. Karenzzeiten sollen verhindern, dass ehemalige Regierungsmitglieder entweder vorher im Amt oder danach Beschlüsse treffen, welche dem Unternehmen Vorteile bringen oder ihm nach dem Ausscheiden des Politikers aus dem Amt einen wichtigen Zugang zu Entscheidungsträgern öffnen. „Sollte Untersteller bezahlt werden, wäre das sicherlich ein Interessenskonflikt“, sagte Loeckel.
In anderen Bundesländern wie etwa NRW beträgt die Karenzzeit zwölf Monate. Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency plädiert für drei Jahre, um einen „echten Abstand“ zur vorherigen Tätigkeit herzustellen. Grüne und CDU im Südwesten haben im Koalitionsvertrag vereinbart, für Mitglieder der Landesregierung „zeitgemäße Regelungen zu Karenzzeiten“ einzuführen. „Im Falle der Beeinträchtigung öffentlicher Interessen soll die Landesregierung in einem Zeitraum von bis zu 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt Tätigkeiten untersagen können“, heißt es im Koalitionsvertrag.
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