Trauerbeflaggung am 20. Juni

Fahnen auf halbmast: Warum heute geflaggt wird

Heute am 20. Juni stehen die Flaggen in Deutschland auf halbmast. Aber warum? Der Grund für die Trauerbeflaggung.

Die Flaggen stehen in Deutschland mehrmals im Jahr auf halbmast.

© IMAGO/Political-Moments/IMAGO

Die Flaggen stehen in Deutschland mehrmals im Jahr auf halbmast.

Von Lotta Wellnitz

Manch einer mag sich heute fragen, warum in Deutschland die Fahnen auf halbmast gesetzt werden. Eine solche Trauerbeflaggung gibt es bei uns mehrmals im Jahr. Sie gilt für öffentliche Dienstgebäude wie Rathäuser, Verwaltungsgebäude und andere staatliche Einrichtungen.  

Heute, am Donnerstag den 20. Juni, gibt es einen ganz speziellen Grund für die Beflaggung: Seit 2015 wird jedes Jahr der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ begangen. Damit soll der Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit aber insbesondere auch der deutschen Vertriebenen gedacht werden. Grundlage dafür ist ein Beschlusses des Bundeskabinetts. Zudem findet an diesem Tag auch immer der Weltflüchtlingstag der Vereinen Nationen statt.

Ebenfalls auf halbmast wird in Deutschland außerdem noch am 27. Januar geflaggt, wenn den Opfern des Nationalsozialismus gedacht wird, sowie am Volkstrauertag. Letzterer wird seit 1952 zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag begangen. Mit ihm soll heutzutage an die Opfer und Toten aller Gewaltherrschaften erinnert werden.

In Deutschland gibt es regelmäßige Beflaggungstage

Im Unterschied zu anderen Staaten, wo Flaggen teils täglich an öffentlichen Gebäuden hängen, ist das in Deutschland nicht der Fall. Nur an gewissen Tagen werden die Fahnen gehisst. Diese sogenannten allgemeinen Beflaggungstage sind im Abschnitt II. des seit dem 2. April 2005 geltenden Beflaggungserlasses der Bundesregierung festgelegt. An diesen Tagen ist „ohne besondere Anordnung zu flaggen“. Diese sind folgende:

Beflaggung auch an besonderen Anlässen

Außerdem kann es hierzulande auch vorkommen, dass die Flaggen aus einem aktuellen Anlass auf halbmast gehisst werden. Der Innenminister oder die Innenministerin kann eine solche Beflaggung bei besonderen Anlässen veranlassen. Dazu zählen zum Beispiel Trauerfälle oder Unglücke. Das kann unter Umständen auch regional beschränkt passieren.

Täglich beflaggt werden die obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main sowie alle Bereiche der Bundeswehr und der Bundespolizei – wie Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen – werden täglich beflaggt.

Hinzu kommen noch die beiden Amtssitze des Bundespräsidenten, die in Berlin und Bonn sind, die Dienstgebäude des Bundespräsidialamtes, die des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in Berlin sowie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Manch einer mag sich heute fragen, warum in Deutschland die Fahnen auf halbmast gesetzt werden. Eine solche Trauerbeflaggung gibt es bei uns mehrmals im Jahr. Sie gilt für öffentliche Dienstgebäude wie Rathäuser, Verwaltungsgebäude und andere staatliche Einrichtungen.

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Erstellt:
20. Juni 2023, 10:38 Uhr
Aktualisiert:
20. Juni 2024, 09:29 Uhr

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