Wenn die Ausnahme zur Regel wird: Verwirrung um Testpflicht

dpa/lsw Stuttgart. Mit den Corona-Regeln wollte sich Baden-Württemberg als Vorreiter im Kampf gegen das Coronavirus positionieren. Doch nun weichen immer mehr Ausnahmen die Verordnung auf - zum Wohl von Millionen Geimpfter und Genesener, aber erst nach viel Durcheinander.

Hans-Ulrich Rülke spricht auf einer Sondersitzung des Landtags Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa

Hans-Ulrich Rülke spricht auf einer Sondersitzung des Landtags Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa

„2G plus“, so lautet die etwas kryptische Abkürzung, mit der etwa im Restaurant, Fitnessstudio oder im Museum negative Tests zum Schutz gegen das Coronavirus auch von Geimpften und Genesenen verlangt werden. Von allen? Keineswegs. Denn wer schon eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist von dieser Testpflicht befreit. Das gilt auch für diejenigen, deren Impfschutz nicht älter ist als ein halbes Jahr. Und auch für Genesene, die vor nicht mehr als sechs Monaten an Covid-19 erkrankt sind.

Das klingt nach Ausnahmen und wird von der Landespolitik auch so behandelt. Ist es aber keineswegs. Denn nach Zahlen des Landesgesundheitsamtes (LGA) haben in den vergangenen sechs Monaten rund 5 Millionen Menschen in Baden-Württemberg ihren vollen Impfschutz erhalten. Die Spritze für den „Booster“ bekamen mehr als 1,5 Millionen Menschen. Unklar ist, wie viele Menschen von der neuen Regelung für Genesene profitieren werden.

Die Verwirrung ist groß, seit die neue Corona-Verordnung am späten Freitagabend zunächst kurzfristig veröffentlicht und im Laufe des Wochenendes weitere Ausnahmen von der Testpflicht bekanntgegeben wurden. „Ja, das ist nicht optimal gelaufen“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Allerdings gelte eine Verordnung auch erst zum Zeitpunkt ihrer Notverkündung. „Also dann, wenn alle Änderungen der beteiligten Ressorts eingearbeitet sind“, sagte er weiter. Es sei sehr schwer gewesen, nach dem Bund-Länder-Gespräch und den dortigen Beschlüssen vom Donnerstag innerhalb von 24 Stunden eine rechtssichere Verordnung abzustimmen.

Für das Hin und Her muss die Landesregierung, vor allem Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne), harsche Kritik einstecken. Der Hotel- und Gaststättenverband warf der Regierung vor, sie habe wirtschaftlichen Schaden angerichtet. Zahlreiche Gäste hätten am Wochenende wegen der Einschränkungen ihre Tische oder Zimmer abgesagt, weil unklar gewesen sei, was nun eigentlich gelte, monierte der Gastronomieverband Dehoga. Allerdings begrüßte er auch die Korrekturen. Gastronomen könnten nun trotz der aktuellen Einschränkungen ihren Geschäftsbetrieb geöffnet lassen. „Das ist eine gute Nachricht vor allem für die Beschäftigten, denen Kurzarbeit dadurch erspart bleibt“, heißt es auf der Dehoga-Internetseite.

Auch aus Sicht des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) haben Stornierungsquote und Umsatz gelitten. „Die nachgeschobenen Meldungen zu Ausnahmen und Kontrollerleichterungen konnten die Auswirkungen leider nicht mehr auffangen“, sagte eine BWIHK-Sprecherin. Die Telefone bei den IHKs stünden nicht mehr still, die Mailpostfächer seien voll. „Der größte Wunsch ist, dass eine solch' unsichere und die Unternehmen belastende Situation in Zukunft unbedingt vermieden wird“, hieß es.

Der Handelsverband ist nicht weniger verärgert: „Die aktuelle Situation ist allgemein chaotisch, und es ist für unsere Händlerinnen und Händler natürlich schwer, sich immer wieder kurzfristig an neue Regeländerungen anpassen zu müssen“, sagte die baden-württembergische Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Es sei aber zu begrüßen, „dass das Land die ersten Ungereimtheiten der Verordnung erkannt und direkt ausgebessert hat“. Hagmann forderte zudem erneut lediglich stichprobenartige Kontrollen im Einzelhandel.

Aus Sicht der oppositionellen FDP ist Grünen-Minister Lucha vollkommen überfordert. „Es bleibt abzuwarten, wie lange der Ministerpräsident noch dem Treiben des Dilettanten Lucha zuschaut“, sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. „Der Eindruck, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere macht, wäre noch geschmeichelt“, kritisierte er. Der Landesregierung warf er „eine Salamitaktik übelster Sorte“ vor, weil sie die Corona-Verordnung zunächst erst am späten Freitagabend veröffentlicht und die Ausnahmen von der Testpflicht am Sonntag - einen Tag nach Inkrafttreten der Regelungen - erweitert hatte.

SPD-Partei- und Fraktionschef Andreas Stoch sprach angesichts des grün-schwarzen Vorgehens von einer Unverschämtheit und einem „Verordnungschaos“. Die Landesregierung habe die Behörden angewiesen, Corona-Verstöße zunächst nicht zu ahnden. „Baden-Württemberg hat nun eine Verordnung, die faktisch nicht gilt“, sagte er.

© dpa-infocom, dpa:211206-99-274819/5

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Erstellt:
6. Dezember 2021, 11:16 Uhr

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