Feiern ohne Maske in Südwest-Clubs unter Bedingungen erlaubt

dpa/lsw Stuttgart. In baden-württembergischen Clubs und Diskotheken entfällt auf der Tanzfläche und im Sitzbereich unter bestimmten Bedingungen die Maskenpflicht. Darauf haben sich das Stuttgarter Gesundheitsministerium laut einer Mitteilung vom Dienstagabend mit Vertretern der Clubszene und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes verständigt.

Eine farbig beleuchtete Discokugel dreht sich über der Tanzfläche in einer Diskothek. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Eine farbig beleuchtete Discokugel dreht sich über der Tanzfläche in einer Diskothek. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Zahlreiche Betreiber kündigten angesichts der aktuellen Corona-Verordnung an, ihre Clubs nicht zu öffnen, wie das Ministerium weiter berichtete. Das „Club-Feeling“ gehe verloren, laute die Argumentation der Betreiber. Zu den Bedingungen gehört laut Mitteilung unter anderem, dass die Branche ein Muster-Hygienekonzept erstellt. Außerdem wird die Auslastung der Clubs an Lüftungskonzepte gebunden.

Die neue Verordnung mit Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen war am Montag in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen wieder größere Freiheiten.

© dpa-infocom, dpa:210817-99-876667/2

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Erstellt:
17. August 2021, 19:46 Uhr

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