Finanzielle Hilfe für Schausteller wird verlängert
dpa/lsw Stuttgart. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die von der Absage der Weihnachtsmärkte besonders belasteten Schausteller und Marktkaufleute weiter finanziell. Für sie und Unternehmen der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleister des Sports, der Unterhaltung und Erholung wurde die Antragsfrist für den Tilgungszuschuss II bis Ende März 2022 verlängert.
Ressortchefin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Durch die neuen pandemiebedingten Einschränkungen im Veranstaltungs- und Freizeitbereich stehen viele Betriebe wieder mit dem Rücken zur Wand.“ Hinzu kämen die fehlende Planungssicherheit sowie die im Hinblick auf den Neustart notwendigen Investitionen in Betriebsmittel.
Der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), Wolfgang Grenke, sagte, ein Großteil entgangener Umsätze und damit Einkommensmöglichkeiten seien in den hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar. „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie beispielsweise Tilgungsraten zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe.“
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