Findiger Putzmann beschert 22-Jährigem Drogenermittlungen

dpa/lsw Ulm. Unglück im Glück: Dass eine Reinigungskraft beim Putzen eines Linienbusses in Ulm seine Tasche samt Geldbeutel fand, dürfte einen 22-Jährigen prinzipiell gefreut haben. Weil darin aber auch ein Tütchen mit Marihuana war, ermittelt jetzt die Polizei gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wie die Beamten am Samstag mitteilten, bekam der Mann zwar nach seiner Vernehmung am Vortag Portemonnaie und Tasche samt weiterer Gegenstände zurück. Das Marihuana, ein Cannabisprodukt, behielt die Polizei allerdings ein.

Ein Mann hält eine Dose mit Cannabis in der Hand. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Ein Mann hält eine Dose mit Cannabis in der Hand. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Das Betäubungsmittelgesetz sieht Freiheits- oder Geldstrafen für den Besitz solcher Substanzen ebenso vor wie für den Erwerb oder Handel damit. Immer wieder wird über Änderungen diskutiert. Im vergangenen Sommer hatte sich die damalige Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU) dafür ausgesprochen, zumindest den Besitz von bis zu sechs Gramm einheitlich in Deutschland nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Damit wären nur noch Bußgelder möglich. Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP will laut Koalitionsvertrag den Verkauf von Cannabis für Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ermöglichen.

© dpa-infocom, dpa:220205-99-986718/2

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Erstellt:
5. Februar 2022, 11:37 Uhr

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