Fingerabdrücke im Ausweis werden Pflicht

Neue Dokumenten-Generation kommt in Deutschland in zwei Jahren

Sicherheit - Mit dem neuen Sicherheitsmerkmal soll der Masche des „Doppelgänger-Betrugs“ künftig ein Riegel vorgeschoben werden. In zehn von 18 Mitgliedstaaten sind Fingerabdrücke bereits heute Pflicht.

Brüssel In voraussichtlich zwei Jahren werden auf allen neuen Personalausweisen in Deutschland auch die Fingerabdrücke des Besitzers gespeichert. Der Fingerabdruck wird aber nicht gezeigt, sondern ist nur als Information hinterlegt und kann bei Bedarf maschinell ausgelesen werden. Das Europaparlament will heute beschließen, dass Fingerabdrücke inPersonalausweisen künftig in allen EU-Mitgliedsländern Pflicht werden. Da Konservative, Christdemokraten und Teile von Sozialdemokraten und Liberalen dafür stimmen wollen, zeichnet sich eine breite Mehrheit für das Vorhaben ab. Damit soll es leichter werden, Betrüger zu entlarven, die bei Kontrollen eine falsche Identität angeben.

Derzeit können Bundesbürger bereits freiwillig ihre Fingerabdrücke hinterlegen, wenn sie einen neuen Personalausweis beantragen. Davon machen heute schon 37 Prozent der Bürger Gebrauch. Derzeit speichern die Behörden in zehn Mitgliedsländern der EU die Daten der Fingerabdrücke. In 18 Ländern der EU wird dies nicht verlangt. Nur Ungarn und Deutschland stellen anheim, ob der Bürger dieFingerabdrückehinterlegen will. In den Niederlanden waren Fingerabdrücke schon einmal Pflicht, wurden dann aber wieder abgeschafft.

Die EU verlangt, dass innerhalb von zwei Jahren die neue Generation von Ausweisen kommt. Bis dahin ausgegebene Dokumente sollen dann noch maximal zehn Jahre gültig sein.

Die Innenexpertin der Christdemokraten im Europaparlament, Monika Hohlmeier (CSU), begrüßt die Änderung: „Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung verpflichtend in Personalausweisen zu speichern ist angesichts der anhaltenden Bedrohung durch Terroristen und Schwerstkriminelle richtig und wichtig.“ Anders sieht es Sven Giegold, der Spitzenkandidat der deutschen Grünen bei der Europawahl: „Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht ihre verpflichtende Verarbeitung per Gesetz nur dann vor, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse vorliegt.“ Dies sei aber nicht der Fall.

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Erstellt:
4. April 2019, 03:12 Uhr

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