Flucht vor Militärdienst reicht nicht als Asylgrund
dpa/lsw Mannheim. Wenn syrische Asylbewerber nur deshalb ihr Land verlassen haben, weil sie nicht zum Militärdienst eingezogen werden wollen, reicht dies nach einer Entscheidung eines Gerichts nicht aus, um als Flüchtling anerkannt zu werden. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg hervor. Nur wenn der Betroffene zudem etwa wegen seiner Religion oder politischer Überzeugung verfolgt werde, sei die Anerkennung möglich. Das müsse dann im Einzelfall geprüft und entschieden werden, führte der 4. Senat des VGH weiter aus.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das anders gesehen und den drei Klägern zuvor Flüchtlingsschutz zugestanden. Dagegen legte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Berufung vor dem VGH ein - mit Erfolg. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu.
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