Fliegen
Flüssigkeitsregeln an Flughäfen wieder verschärft
Aus Furcht vor flüssigen Sprengstoffen erließ die EU 2006 strenge Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugpassagieren. Eine neue Generation Scanner brachte Lockerungen – jetzt wird wieder verschärft.
Von Michael Bosch/dpa
Was darf ich mitnehmen – und was nicht? Diese Frage stellen sich Reisende immer wenn es in mit dem Flieger in den Urlaub geht. Denn im schlimmsten Fall heißt es an der Sicherheitskontrolle: Bitte einmal alles auspacken! Besonders genau schaut das Sicherheitspersonal bei Flüssigkeiten hin. Und die Regeln, wie viel davon im Handgepäck mitgeführt werden darf, werden nun wieder verschärft.
Bereits 2006 waren Regeln zu Flüssigkeiten eingeführt worden. Demnach durfte man im Handgepäck ausschließlich einzelne Behältnisse mit bis zu 100 Millilitern mitführen. An einigen deutschen Flughäfen mit Kontrollspuren, die mit moderner Technik ausgestattet sind, war diese Regelung zuletzt ausgesetzt worden. Voraussetzung: das Gepäck konnte mit CT-Scannern überprüft werden. „Auch größere Flaschen konnten im Handgepäck bleiben“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei in Frankfurt. Doch damit ist nun bis zu einer Überprüfung der Sicherheitszweifel vorerst Schluss.
Flüssigkeiten im Handgepäck: Was gilt?
Passagiere dürfen ab dem 1. September Flüssiges wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind. Darauf weisen die Bundespolizei und der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hin.
Hintergrund sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT). Diese können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts herstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig schienen.
Nach neuen Vorgaben der EU sind größere Flaschen wieder verboten, während die Behälter bis 100 Milliliter im Handgepäck bleiben können und nicht extra ausgepackt werden müssen. Auch elektronische Geräte können im Koffer bleiben.
Was darf nicht ins Handgepäck?
- Waffen; auch Spielzeugpistolen (dürfen aber im Reisegepäck mitgeführt werden)
- scharfe und Spitze Gegenstände; Messer oder Scheren (dürfen aber ins Reisegepäck)
- Sprengstoffe
- chemische Stoffe und Gifte
- Getränke (nur bis 100 ml)
- Cremes und Gels (nur bis 100 ml)
- Deo, Rasierschaum und ähnliche Produkte (nur bis 100 ml)
- Parfüm, Kosmetik, Zahnpasta (nur bis 100 ml)
Weitere Hinweise zur Gepäckkontrolle am Flughafen hat die Bundespolizei hier zusammengefasst.
Gibt es Ausnahmen von der Flüssigkeitsregel?
An den in Deutschland noch weit verbreiteten Kontrollspuren mit herkömmlichen Scannern müssen Elektronik und Beutel hingegen weiterhin zeitraubend ausgepackt und vorgezeigt werden. Ausgenommen von den Flüssigkeitsregeln sind Medikamente und flüssige Babynahrung.
Der Flughafen-Verband ADV verlangt eine schnelle Überprüfung der Technik. Dazu erklärt Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Der Flughafenverband ADV fordert die Sicherheitsbehörden in Deutschland und Europa eindringlich auf, alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen zügig durchzuführen, damit der Status Quo wiederhergestellt wird. Die Flughäfen möchten, dass Reisen sicher und zugleich komfortabel erfolgt.“