Fluggastentschädigung auch bei Verspätung außerhalb der EU

dpa Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof hat die Fluggastrechte erneut gestärkt: Passagiere können auch bei Flügen mit Zwischenstopps außerhalb Europas bei starker Verspätung Entschädigung fordern, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU gestartet sind. Im konkreten Fall ging es um eine bei der tschechischen Gesellschaft Ceske aerolinie gebuchten Reise von Prag nach Bangkok mit Umstieg in Abu Dhabi. Der Flug auf der ersten Teilstrecke war pünktlich. Doch der Anschlussflug - ausgeführt von der Gesellschaft Etihad - hatte am Ende 488 Minuten Verspätung.

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11. Juli 2019, 11:52 Uhr
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