Frag nicht!
Der „Hygiene-Pranger“ darf nicht wie schimmliges Brot versteckt werden
Das ist schräg: Da startet der Staat eine Aktion zum Schutz der Verbraucher, die dem zuständigen Verbraucherschutzministerium in Stuttgart eher unangenehm zu sein scheint. Die Aktion wird weder groß angekündigt noch beworben, die Webseite irgendwo im Internet versteckt. Das ist Aufklärung auf die verschämte Art. Frag bloß nicht, lautet die Botschaft Und all dies offenbar deshalb, damit die ohnehin schon verärgerten Gastronomen und Lebensmittelhändler nicht auch noch zum Rumpelstilzchen werden. Das Motto: Ach, wie gut, dass niemand weiß, dass ich „Hygiene-Pranger“ heiß!
Nach langem Rechtsstreit dürfen und müssen die Lebensmittelkontrolleure der Stadt- und Landkreise gravierende Hygiene-Verstöße von Gastronomen und Lebensmittelhändlern im Internet veröffentlichen, und zwar möglichst zeitnah und mit Namen. Die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes verläuft allerdings schleppend. Mehrere Behörden haben noch keinen einzigen Eintrag gemacht. Begründet wird dies mit Anlaufschwierigkeiten. Dass Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) in der Anfangsphase jeden Fall, der veröffentlicht werden soll, höchstselbst anschauen will, ist auch nicht gerade ein Signal für mehr Tempo.
Der Nutzen für die Verbraucher mag begrenzt sein. Im Unterschied zur Regelung in Dänemark erfahren sie zum Beispiel nicht, ob es sich bei dem ertappten Sünder um einen Wiederholungstäter handelt oder nur um einen, der mal einen schlechten Tag hatte. Auch könnte in den sechs Monaten, in denen der Verstoß online stehen soll, der Besitzer wechseln. Eine erzieherische Wirkung dürfte der Pranger aber gleichwohl entfalten. Seine Schwächen rechtfertigen es jedenfalls nicht, die Informationen im Internet zu verstecken wie ein schimmliges Brot.
rainer.wehaus@stuttgarter-nachrichten.de