Freispruchgefordert für Waffenhändler
Verteidiger plädieren im Prozess um Mitarbeiter von Heckler & Koch
Stuttgart /DPA/LSW - Die Anwälte von drei Angeklagten haben im Prozess um umstrittene Waffenexporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko am Donnerstag Freisprüche statt Gefängnisstrafen gefordert. Sowohl für den ehemaligen Vertriebschef, für den die Staatsanwaltschaft die höchste Strafe vorgesehen hatte, als auch für eine angeklagte Sachbearbeiterin und einen ehemaligen Geschäftsführer argumentierten die Anwälte, sie seien nicht tief genug in die fraglichen Vorgänge einbezogen gewesen.
Im Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen, Munition und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko landen konnten, obwohl sie dort laut Genehmigung nicht hätten hin geliefert werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Genehmigungen nach Mexiko mit bewussten Angaben von unkritischen Bundesstaaten in den sogenannten Endverbleibserklärungen erschlichen wurden. Die beiden von der Staatsanwaltschaft als mutmaßliche Haupttäter ausgemachten Männer stehen nicht vor Gericht: Ein früherer Bereichsleiter lebt nicht mehr, und ein ehemaliger Mitarbeiter aus Mexiko ist seinem Anwalt zufolge zu krank, um nach Stuttgart zu reisen. Ein Urteil wird Ende Februar erwartet.