Phishing-SMS von FTI und DRSF
FTI-Rückerstattung ab dieser Woche?
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will „in Kürze“ mit der Rückerstattung für FTI-Geschädigte beginnen. Wird das Portal noch diese Woche freigeschaltet? Gleichzeitig gibt es eine Warnung vor Phishing-SMS im Namen von DRSF und FTI.
Von Michael Maier
Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI Anfang Juni warten noch über 250.000 Kunden auf eine Entschädigung. Bis Herbst sollen sie das Geld nun erhalten, heißt es. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) kündigte an, den FTI-Rückerstattungsprozess „in Kürze“ zu starten, wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa jedoch keinen konkreten Zeitpunkt nennen. Das Touristik-Fachportal „fvw.de“ hatte unterdessen berichtet, dass die Erstattungsoptionen möglicherweise noch „im Lauf dieser Woche“ freigeschaltet werden könnten.
Insgesamt wurden rund 250.000 Pauschalreisen storniert, hinzu kommen 60.000 Pauschalreisende, die sich bei der Insolvenz bereits im Urlaub befanden. Die Entschädigung für diese Gruppe umfasst auch Zahlungen, die Urlauber vor Ort leisten mussten, um ihre Reise fortzusetzen – etwa Nachzahlungen im Hotel, wie sie laut Medienberichten unter anderem in Ägypten oder auf den Kanaren eingefordert wurden.
DRSF-Portal für FTI-Pleite
Laut Reisesicherungsfonds DRSF werden FTI-Kunden, von denen genügend Daten für eine Zweifaktor-Authentifizierung vorliegen, direkt kontaktiert. Verbraucher, bei denen die erforderlichen Kontaktinformationen fehlen, müssen sich auf der Homepage des DRSF registrieren. Dies betrifft vor allem Urlauber, die über ein Reisebüro gebucht haben und dabei beispielsweise nur eine Postadresse angegeben haben.
Der DRSF rät Betroffenen, Buchungsbestätigung, Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein bereitzuhalten. Urlauber, die vor Ort Kosten beglichen haben, sollten diese Belege ebenfalls parat haben. Der Erstattungsprozess sei sehr komplex, da Erstattungsansprüche aus mehr als 40 Ländern überprüft werden müssten.
Wer gehört zur FTI-Group?
Die FTI Group war ein deutscher Reisekonzern aus München und hat im Juni 2024 Insolvenz angemeldet. Die FTI Touristik GmbH fungierte als Konzernobergesellschaft. Auf der Seite des Unternehmens heißt es: „Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen.“ Konkret gehören dazu die folgenden Marken:
- FTI Deutschland
- FTI Österreich
- FTI Niederlande
- 5vorFlug in Deutschland
- BigXtra GmbH
- DriveFTI (Mietwagen)
- Cars and Camper (Wohnmobile)
Reisen oder Dienstleistungen hätten Kunden auf verschiedenen Wegen buchen können, so FTI. Neben Reisebüros und den FTI-Plattformen könnten das auch die folgenden Online-Buchungsplattformen sein:
- Sonnenklar.tv
- Check24 Ab-In-den-Urlaub
- HolidayCheck
Nicht betroffen seien laut FTI dagegen Leistungen bei Drittanbietern (wie etwa TUI, Alltours, DERTOUR, vtours und anderen), die über die Portale der FTI Touristik gebucht wurden. Nicht erstattet werden im Übrigen Einzelleistungen, denn die Garantie aus dem Reisesicherungsfonds DRSF gilt nur für Pauschalreisen mit mindestens zwei Komponenten wie Flug, Transfer und Hotel.
Phishing-SMS von DRSF und FTI
Zudem warnen der DRSF und der FTI-Insolvenzverwalter vor derzeit zirkulierenden Phishing-SMS, in denen Betrüger versuchen, an Daten von Verbrauchern zu kommen. Vertrauliche Informationen wie Bankdaten und Passwörter sollten niemals an unbekannte Absender weitergegeben werden, so die dringende Empfehlung.