Vorstoß in Heilbronn

Führerschein weg – schon vor Raser-Unfall?

Ein tödlicher Raser-Unfall im Februar 2023 gab den Ausschlag: Zwei Heilbronner Stadträte wollen erreichen, dass bei vermehrten Verkehrsverstößen ein präventiver Entzug des Führerscheins möglich ist.

Zwei Heilbronner Stadträte haben Rasern den Kampf angesagt.

© dpa/Frank Rumpenhorst

Zwei Heilbronner Stadträte haben Rasern den Kampf angesagt.

Von Brigitte Fritz-Kador

Präventiver Führerscheinentzug für Wiederholungstäter im Straßenverkehr? Dies zu erreichen, ist die erklärte Absicht zweier Heilbronner CDU-Stadträte. Christoph Troßbach, Vize-Fraktionsvorsitzender, ist wie Alexander Lobmüller Jurist. Sie wollen die Heilbronner Straßen sicherer machen.

Ein Raser-Unfall im Februar 2023, mitten in der Stadt, mit tödlichem Ausgang für einen Familienvater, hat nicht nur ihre Wahrnehmung gegenüber der Poser- und Raser-Szene verändert. Christoph Troßbach, der die versicherungsrechtliche Seite des Falls aufarbeitet, stellte schon im vergangenen Jahr einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat, nach der Kommunalwahl im Juni bekam er massive Verstärkung durch Alexander Lobmüller. Lobmüller war der Vorsitzende Richter des Landgerichts Heilbronn im genannten Raser-Prozess, der für den Angeklagten Yasin H. mit dem Urteilsspruch Mord nach Jugendstrafrecht endete. Die Revision läuft noch. Lobmüller trat im Anschluss an den Prozess der CDU bei, bekam einen mittleren Platz auf der Liste und wurde mit hoher Stimmenzahl in den Gemeinderat gewählt. Der Prozess hat nicht nur bei ihm Prozesse ausgelöst: Wahlkampfthema Nummer Eins der Heilbronner CDU war Sicherheit.

Troßbach und Lobmüller setzen nicht mehr auf einen Führerscheinentzug danach, sie wollen mit einem Davor etwas bewirken: „Raser stören nicht nur, sondern sind eine tödliche Gefahr. Unser Ziel ist es, die Straßen wieder sicher zu machen.“ Inzwischen stehen Gespräche darüber an, wie ein solcher präventiver Führerscheinentzug umgesetzt werden könnte. Die Begeisterung der Verwaltung über den Vorstoß der beiden Juristen hält sich bislang in Grenzen, doch es ist abzusehen, dass sie sich nicht so einfach geschlagen geben werden.

Im Gespräch holt Lobmüller sein Handy hervor und sagt: „Sie müssen nur mal auf Tiktok gehen, da sehen Sie ständig, wie gerast wird.“ Keine 24 Stunden später sterben in Ludwigsburg zwei Menschen bei einem mutmaßlichen Raser-Unfall.

Gepostete Videos als Informationen

Einen Ansatz für ihren Vorstoß sehen Lobmüller und Troßbach in einer besseren Informationsgewinnung, „um die von der Verwaltung zu Recht angeführte detaillierte Begründung und Ermessensabwägung auch schon vor Punkteauffälligkeiten ausbauen zu können.“ Lobmüller ist sich sicher: Kein Verwaltungsgericht werde an der Notwendigkeit einer MPU (Medizinisch-psychologischen Untersuchung) zweifeln, „wenn der Betreffende öfter Videos postet, auf denen er durch die Serpentinen in den Löwensteiner Bergen driftet, auf denen er im Stadtgebiet driftet und dabei an Laternenmasten hängen bleibt und in denen er nachts mit über 100 km/h im Stadtgebiet unter dem Johlen seiner Mitfahrer über rote Ampeln rast.“ Solche Videos lägen ihm vor.

Lobmüller belegt alle Forderungen mit entsprechenden Paragrafen. Unter anderem verweist er darauf, dass „Recherchen in sozialen Netzwerken Recherchen in offenen Daten sind“. Der Begriff „allgemein zugängliche Daten“ wiederum sei so definiert, dass „ihre Verarbeitung rechtmäßig“ sei. Bei derartigen öffentlichen Informationen könne die Verwaltung nicht einfach wegsehen.

Im Landratsamt Heilbronn tut man das nicht, auch hier hat man das Thema auf der Agenda. Es heißt dazu, dass man „generell“ bei Anzeigeneingängen nach einer „auffälligen Häufung bestimmter Verstöße“ schaue „die Rückschlüsse auf die Fahreignung zulassen“. Nach rechtlichen Erfordernissen müssten stets mehrfache Verstöße vorliegen: „Es muss ein bestimmter Umstand in der Gesamtbetrachtung den Schluss zulassen, dass Eignungszweifel bestehen.“ Das sei jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung. Aber: „Dann wird sowohl bei uns, als auch bei der Stadt Heilbronn die Vorlage einer MPU angeordnet.“ Komme sie nicht fristgerecht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Statistik habe man nicht dazu.

Die Heilbronner Verwaltung hat auf den Antrag Troßbach/Lobmüller zunächst mit einem langen Schriftsatz geantwortet, für Nicht-Juristen keine einfache Lektüre - genauso wenig wie die ausführliche Antwort Lobmüllers. Er hat sich in alle Wenns, Abers, Dennochs, Trotzdems und Vielleichts tief „eingefuchst“, sagt er, so wie es eben notwendig sei, wenn im Rechtsrahmen neue Wegen oder Verfahren gesucht werden.

Eines hat sich schon gezeigt: Der Heilbronner Vorstoß interessiert auch andere, etwa die Stadt Köln. Entscheidend wird aber die Mitwirkung der Bevölkerung sein; vor allem auf ihre Aufmerksamkeit setzen Lobmüller und Troßbach, denn: Auch ihre Hinweise auf Verstöße – und nicht nur die Ergebnisse eigener Kontrollen – müssten von der Polizei weiterverfolgt werden. Ein präventiver Führerscheinentzug könne, davon ist Lobmüller überzeugt, auch dem Schutz der Verursacher vor sich selber dienen.

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Erstellt:
26. März 2025, 13:02 Uhr

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