Fünf Prozent der Pflegeheime schließen
Träger fürchten Engpässe wegen Einzelzimmer-Vorgabe
Stuttgart /EPD/STN - In baden-württembergischen Heimen sind ab September 2019 eigentlich nur noch Einzelzimmer erlaubt – dann greift die sogenannte Landesheimbauverordnung. Doch die Umsetzung der Vorgaben ähnelt noch einem Flickenteppich, wie eine am Dienstag veröffentliche Umfrage der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg ergab. Bislang entsprächen erst 20 Prozent der Einrichtungen der Landesheimbauverordnung. An der Umfrage im Dezember 2018 beteiligten sich 971 stationäre Pflegeeinrichtungen, dies entspreche 70 Prozent aller Pflegeheimplätze im Südwesten.
46 Heime (fünf Prozent) kündigten an, den Betrieb wegen der Anpassungsanforderungen einzustellen. 48 Prozent (466 Heime) der Einrichtungen befinden sich noch in einem Abstimmungsprozess mit der Heimaufsicht, und bei rund sieben Prozent der Heime (70) beginne der Umbau erst dieses Jahr. Fast 35 Prozent (340 Heime) der Einrichtungen erhielten den Angaben zufolge eine Verlängerung der Übergangsfrist oder seien dauerhaft von der Verordnung befreit.
Bereits jetzt sei aber absehbar, dass von den circa 68 000 erfassten Pflegeheimplätzen etwa 14 Prozent (9750) abgebaut werden müssen. Zumindest teilweise wollen die Träger das durch die Neuschaffung von 6600 Plätzen auffangen. „Aufgrund des weiter steigenden Bedarfs wird dies trotzdem zu noch größeren Versorgungsengpässen führen als bereits bisher“, teilte die Liga der freien Wohlfahrtspflege mit. Zudem sei allein bei den Einrichtungen, die an der Umfrage teilgenommen haben, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen bis zu 750 Millionen Euro auszugehen.
Dass kurz vor dem Ende der allgemeinen Übergangsfrist ein großer Teil der Pflegeheimlandschaft noch mitten im oftmals langwierigen Abstimmungsprozess mit der Heimaufsicht stecke und damit noch keine Rechtssicherheit über den 31. August hinaus habe, ist nach Ansicht der Trägerverbände ein Warnsignal. „Von dieser Unsicherheit sind natürlich auch die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen sowie deren Familien betroffen, die nicht wissen, welche Umbaumaßnahmen anstehen und ob die Pflegeplätze überhaupt erhalten bleiben“, betont Rainer Wiesner, Landesvorsitzender des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste.
Die Landesheimbauverordnung ist 2009 in Kraft getreten. In ihr ist unter anderem festgeschrieben, dass es nur noch Einzelzimmer geben darf, die mindestens 14 Quadratmeter groß sein müssen, sowie limitierte Wohngruppengrößen von maximal 15 Personen.