Gefängnis-Überflüge von Drohnen sollen verboten werden
dpa Heilbronn/Düsseldorf. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollen nach Medieninformationen Justizvollzugsanstalten besser vor Schmuggel und Ausspähung durch Drohnen schützen. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf habe mit seinem Amtskollegen Peter Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen (beide CDU) einen entsprechenden Antrag für die am Donnerstag stattfindende Fachministerkonferenz von Bund und Ländern vorbereitet, berichten die „Heilbronner Stimme“ und der „Mannheimer Morgen“ (Donnerstag).

Eine Drohne, ein sogenannter Octocopter mit acht Propellern, schwebt in der Luft. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild
Die beiden CDU-Politiker fordern demnach, dass die Hersteller von Drohnen dazu verpflichtet werden, die Geräte mit einer sogenannten Geo-Fencing-Funktion auszurüsten. Durch diese Software werden Drohnen daran gehindert, in gesperrten Raum einzufliegen. Für die Justizvollzugsanstalten und deren nähere Umgebung gilt nach der deutschen Luftverkehrsordnung ein Überflugverbot. Nach Angaben des Stuttgarter Justizministeriums sind die Möglichkeiten, diese Verbote auch tatsächlich durchzusetzen, bislang aber begrenzt.
Laut Wolf wäre die Funktion eine erhebliche Erleichterung: „Wir registrieren immer wieder Fälle, in denen mit Drohnen versucht wird, Gegenstände in Justizvollzugsanstalten zu bringen. Das sind bislang zwar Einzelfälle. Aber die Drohnen werden technisch immer besser und leistungsfähiger, so dass diese Problematik zunehmen wird“, sagte der CDU-Politiker auf Anfrage der beiden Zeitungen.
Nach Angaben von Wolfs Ministerium gab es zwischen 2015 und 2019 insgesamt 34 Fälle von unerlaubtem Drohnen-Schmuggel. 2020 kam es bislang zu sechs Vorkommnissen. In drei Fällen wurde Drohnen sichergestellt, mit denen Drogen und Handys geschmuggelt wurden.