Gefängnisstrafe für Backnanger wegen Kindesmissbrauchs

Obwohl der Angeklagte alles abstreitet und das Opfer der Lüge bezichtigt, wird der Backnanger vor dem Waiblinger Jugendschöffengericht zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Der 45-Jährige Backnanger geht für den Übergriff ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis.

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Der 45-Jährige Backnanger geht für den Übergriff ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis.

Von Heike Rommel

Backnang/Berg-sur-Moselle. Drei Familien campen mit Wohnwagen und Wohnmobilen wild am Ufer der französischen Mosel und ein Vater bemerkt nicht, wie sein Freund aus Backnang seine 12- bis 13-jährige Tochter auf einem Gummiboot sexuell missbraucht: Dafür geht der 45-jährige Backnanger kraft Urteils des Waiblinger Jugendschöffengerichts für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis.

Mit einer Gefängnisstrafe für seine Tat, die sich zwischen Frühjahr 2015 und Sommer 2016 ereignet hat, hat der 45-jährige Vater von zwei jüngeren Söhnen nicht gerechnet. Er bezichtigte das heute 19-jährige Opfer vor Gericht der Lüge und stritt alles ab, was ihm die Erste Stuttgarter Staatsanwältin Marie Fischer an Tatvorwürfen zur Last legte.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte ein Glaubwürdigkeitsgutachten über das Opfer eingefordert

Die Rechnung seines Verteidigers, der ein Glaubwürdigkeitsgutachten über das Opfer einforderte, ging beim Berufsrichter Martin Luippold und zwei Laienrichtern auch nicht auf. Sie entsprachen bei der Urteilsverkündung dem Strafantrag von Fischer.

Einsitzen musste der Verurteilte nicht sofort nach der Verhandlung, weshalb ihn sein Anwalt so lange im Gerichtsgebäude zurückhielt, bis die Geschädigte und ihre Eltern aus Sinsheim und Heilbronn Waiblingen verlassen hatten.

Die heute 19-jährige Geschädigte wurde aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit über eine Stunde lang im Zeugenstand vernommen. Sie wusste noch, wie sie der 45-jährige Freund ihres 43-jährigen Vaters aus Sinsheim am Familienwochenende an der Mosel in ein Gummiboot aufs Wasser lockte.

Den Vater plagen bis heute Schuldgefühle

Seine Gummibootfahrten mit Kindern, sagte der Verurteilte selbst, seien überhaupt das „Highlight“ an jenem Familienwochenende gewesen. Als „Highlight“ empfand es das Mädchen ganz gewiss nicht, als der Backnanger es aufforderte, im Boot sein gelbgestreiftes T-Shirt hochzuziehen. Was für einen Sport-BH sie darunter trug, konnte die Geschädigte nicht mehr sagen, aber was dann kam, hatte sie noch sehr gut und detailreich in Erinnerung.

Die Eltern der heute 19-Jährigen konnten als Zeugen vor Gericht gar nicht aussprechen, was ihrem Kind im Alter von 12 oder 13 Jahren passiert ist. Der Vater fühlte sich schuldig und die getrennt lebende Mutter aus Heilbronn war nicht mit beim Familienwochenende gewesen. Letztere schilderte vor Gericht, dass ihr Kind danach ganz anders war als vorher. Es konnte keine Berührungen mehr zulassen. In die Pubertät gekommen, verliebte sich das Mädchen zum ersten Mal, hatte jedoch Probleme, Zärtlichkeiten mit dem ersten Freund auszutauschen. Das merkte die Mutter und hinterfragte das Verhalten, was den Stein für die Ermittlungen ins Rollen brachte.

Das Mädchen ist bis heute traumatisiert von den sexuellen Übergriffen

Nach Überzeugung des Gerichts ist das Mädchen bis heute traumatisiert von den sexuellen Übergriffen des nun ehemaligen Freundes ihres Vaters. Es fürchtete auch um den jüngeren Bruder, nachdem ihm der Verurteilte mitgeteilt hatte, auf diesen hätte er auch mal Lust, aber er sei ihm noch zu klein. Die ältere Schwester traute sich lange nicht, sich jemandem anzuvertrauen, weil ihr der Verurteilte, so resümierte das Gericht die nicht öffentliche Aussage, gedroht habe, er würde sie umbringen, wenn sie ihrem Vater etwas davon erzähle.

Für Jugendschöffenrichter Luippold hatte die Geschädigte eine „fantastische Aussagekraft“. Sie hielt Fragen des Verteidigers, die für das Kerngeschehen keine weiterführende Rolle spielten, glaubhaft stand. Die Richter hatten am Ende keinen Zweifel daran, dass der Verurteilte gelogen hatte und nicht das missbrauchte Kind. „So eine mehraktige, detaillierte Geschichte mit Opfergefühlen kann kein Kind erfinden“, stimmten die Richter mit der Staatsanwältin überein.

Dass dem Mädchen die sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch gefühlt wie ein fünf Stunden dauerndes Martyrium vorkam, konnten die Richter aus Erfahrung mit solchen Fällen nachvollziehen. Bei der objektiven Beweisaufnahme kamen sie auf eine Tatdauer von maximal einer Stunde, in welcher der Täter die hilflose Lage des mit ihm in seinem Gummiboot befindlichen Kindes schlichtweg ausgenutzt habe, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.

Strafmildende Gesichtspunkte konnte das Gericht im Falle des Backnangers, dessen Verteidiger auf Freispruch plädierte, keine erkennen. „Schuld ist nie das Kind“, sagte Richter Luippold bei der Urteilsverkündung. „Schuld ist immer derjenige, der das Kind missbraucht, denn Kinder können die Situation nicht einschätzen.“ Er hoffe, dass die Geschädigte das Geschehene überwinden und Hilfe in Anspruch nehmen könne, so Luippold abschließend.

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Erstellt:
18. Oktober 2022, 06:00 Uhr

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