Geflügelpest in Straßburg: Schutzmaßnahmen verhängt

dpa/lsw Offenburg. Nach dem Nachweis der Geflügelpest in Straßburg müssen auch Halter in Teilen des Ortenaukreises Regeln zur Eindämmung der Seuche befolgen. So müssten Halter in der betroffenen Zone ihre Tiere im Stall halten, teilte das Landratsamt am Dienstag mit. Außerdem gelten demnach Verbringungsverbote für die Vögel sowie für deren Fleisch und Eier. In Straßburg sei das Virus am Donnerstag in einer Kleinsthaltung mit neun Tieren festgestellt worden.

Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Geflügelpest wird auch Vogelgrippe genannt. Die Tierkrankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Schon im März hatte ein betroffener Junghennenbetrieb in Nordrhein-Westfalen Junghühner an zahlreiche kleinere Betriebe in Baden-Württemberg geliefert. Rund 180 Betriebe im Land erhielten demnach direkt oder indirekt Tiere von dort.

Wildvögel schleppten den Erreger zudem in einem Geflügelbetrieb im Kreis Ravensburg ein. Bis zum 8. April wurde in 64 Betrieben im Südwesten ein Geflügelpestausbruch festgestellt. Rund 1900 Tiere sind im Land infolge des Seuchengeschehens im März und April getötet worden oder verendet.

© dpa-infocom, dpa:210427-99-375757/2

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Erstellt:
27. April 2021, 17:25 Uhr

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