Demonstration in Berlin

Geldstrafe für propalästinensische Parole

Seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gibt es in häufig Demonstrationen im Kontext mit dem Gaza-Krieg. Eine umstrittene Parole führt nun zu einer Verurteilung.

Die Parole sei im Kontext zu sehen, begründete die Vorsitzende Richterin.(Symbolbild)

© dpa/Paul Zinken

Die Parole sei im Kontext zu sehen, begründete die Vorsitzende Richterin.(Symbolbild)

Von red/dpa

 

Berlin. Die umstrittene Parole „From the river to the sea, palestine wil be free“ hat in Berlin zu einer Verurteilung geführt. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte wegen Billigung von Straftaten eine Geldstrafe von 40 Tagessätze zu je 15 Euro (600 Euro) gegen eine 22-Jährige, die den Ausruf bei einer propalästinensischen Demonstration wenige Tage nach dem Überfall der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 angestimmt hatte. 

Die Parole sei im Kontext zu sehen, begründete die Vorsitzende Richterin. Nur vier Tage zuvor sei es zu einem Angriff auf das israelische Staatsgebiet gekommen. Der Ausruf könne in diesem Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und die Befürwortung des Angriffs verstanden werden. „Es sollte das Massaker gebilligt werden“, so die Richterin weiter. In diesem Kontext sei die Parole ein „Aufstacheln“ gewesen. Das Billigen sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. 

Die 22-Jährige hatte laut Ermittlungen am 11. Oktober 2023 bei einer zuvor verbotenen Kundgebung in Berlin-Neukölln die umstrittene Parole angestimmt. Dabei habe sie sich in einer Gruppe von etwa 60 Personen befunden. Zunächst war ein Strafbefehl gegen die Angeklagte ergangen. Weil sie Einspruch dagegen einlegte, kam es zu zum Prozess. Kurz nach der Urteilsverkündung mussten Justizbedienstete den Saal wegen lautstarker Proteste von Zuschauern räumen. 

Verteidiger: Parole sei „mehrdeutig“

Die Angeklagte hatte erklärt, es habe sich um eine legitime Aktion gehandelt. Sie sei eine Frau, die sich gegen Rassismus und Antisemitismus engagiere, für „ein Ende der Gewalt“ eintrete. Ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch. Die Parole sei „mehrdeutig“. In diesem Fall gebe es keinen Hamas-Bezug. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 60 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Seit dem Terrorangriff aus Israel gibt es in Berlin zahlreiche Demonstrationen im Kontext mit dem Gaza-Krieg. Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin bewerten die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ dabei anders als vor dem Terroranschlag der islamistischen Hamas. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet. 

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Erstellt:
6. August 2024, 16:00 Uhr

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