Gemeindetag: Pflicht für Mobilfunknetzbetreiber zu Sharing

dpa/lsw Stuttgart. Für eine erfolgreiche Digitalisierung sind nach Meinung des Gemeindetags Baden-Württemberg strengere politische Vorgaben nötig. „Aus unserer Sicht wäre eine Verpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber zu aktivem und passivem Infrastruktur-Sharing, zu lokalem Roaming und zur Nutzung von Open-Access-fähiger kommunaler Glasfaserinfrastruktur ein wichtiger Schritt, um schnell die flächendeckende Verfügbarkeit mobiler Bandbreiten zu verbessern“, erklärte Christopher Heck vom Gemeindetag in Stuttgart.

Zugleich führe der Ausbau des Mobilfunks vor Ort regelmäßig zu Konflikten. „Hier plädieren wir für die Einrichtung einer Clearingstelle zur niederschwelligen Vermittlung bei Konfliktsituationen bei der Standortsuche auf Bundesebene“, so Heck. „Es bedarf aber auch eines klaren Rechtsrahmens, der den erforderlichen Ausbau einer Mobilfunkinfrastruktur ermöglicht.“

Das Ziel, seitens der Verwaltungen möglichst viele Leistungen digital nutzbar zu machen, „ist auch aus Sicht der Gemeinden und Städte unbestritten richtig“, erklärte Heck. Dessen Umsetzung sei aber eine Mammutaufgabe, „die es auch noch zwischen Bund, Ländern und Kommunen abzustimmen gilt“. Mit dem Land verhandle der Gemeindetag im Moment eine Fortsetzung einer Vereinbarung zum sogenannten E-Government - also elektronischer Verwaltungsarbeit. Dabei geht es Heck zufolge auch um adäquate Finanzierungsmöglichkeiten.

© dpa-infocom, dpa:211129-99-181558/2

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Erstellt:
29. November 2021, 05:59 Uhr

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