Georgische Erntehelfer klagen vor Arbeitsgericht Ravensburg

dpa/lsw Ravensburg. Seit dem vergangenen Juni kämpfen georgische Saisonarbeiter nach Auskunft der Gewerkschaft IG Bau für den ihnen vorenthaltenen Lohn auf einem Obsthof am Bodensee. Vor dem Arbeitsgericht Ravensburg werden deswegen ab dem 4. März 23 Verfahren verhandelt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Laut IG Bau, die 18 Menschen in dem Verfahren betreut, waren die Saisonarbeiter im Mai über das neue Arbeitsabkommen zwischen Deutschland und Georgien auf dem Hof angekommen und hatten dort unzumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen vorgefunden.

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Werner Langenbacher von der Betriebsseelsorge Ravensburg sagte in einer Pressemitteilung: „Durch das Gerichtsverfahren soll auch ein Zeichen für die Verantwortlichen in der Landwirtschaft gesetzt werden, ausbeuterische und gesetzüberschreitende Verhältnisse nicht mehr zuzulassen.“ Ferner würden dadurch die Erntehelferinnen und Erntehelfer ermutigt, sich zukünftig für ihre Rechte auch vor Gericht einzusetzen.

Laut der IG Bau haben elf der betroffenen Saisonarbeiter mit Hilfe der georgischen Gewerkschaft die georgische Arbeitsvermittlungsstelle verklagt, die falsche Zusagen zu den Bedingungen der Saisonarbeit in Deutschland gemacht und sie nicht vor den vorgefundenen schlechten Zuständen und den Lohnzahlungen unter Mindestlohn geschützt haben soll.

Auf dem Obsthof am Bodensee hatten Kontrolleure tatsächlich Mängel in einer Unterkunft für Erntehelfer entdeckt. Unter anderem waren nach Auskunft des Landratsamtes in Friedrichshafen die Toiletten teilweise kaputt und nicht nach Geschlechtern getrennt gewesen. Einige Möbel in der Küche waren demnach zudem so verschlissen, dass deren Oberflächen nicht mehr hygienisch gereinigt werden konnten. Der Betreiber des Obsthofs habe bei der Kontrolle am 25. Mai Fristen gesetzt bekommen, um die Mängel in seiner Erntehelfer-Unterkunft zu beheben.

© dpa-infocom, dpa:211202-99-232445/3

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Erstellt:
2. Dezember 2021, 16:28 Uhr

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