Gericht bestätigt Böllerverbot im öffentlichen Raum

dpa/lsw Mannheim. Ein Gericht hat das coronabedingte Böllerverbot im öffentlichen Raum bestätigt. Ein Rechtsanwalt ist mit einem Eilantrag gegen die Regel in der Corona-Verordnung am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Er wolle mit Familie und Freunden ins neue Jahr feiern und ohne Feuerwerk sei ihm das gänzlich unvorstellbar, hatte der Mann argumentiert. Das Verbot verletze sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit.

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa

Die Mannheimer Richter verwiesen in ihrer Entscheidung auf das Infektionsschutzgesetz, auf dessen Basis das Verbot keine unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkung darstelle. Es solle verhindern, dass Menschen sich in geselliger Stimmung nach draußen begeben und sich dabei anstecken. Da reiche es nicht aus - wie vom Antragsteller vorgeschlagen - das Verbot auf „belebte Plätze“ zu begrenzen.

Im Südwesten beziehe sich das Verbot des „Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände“ im Unterschied zu anderen Bundesländern nur auf den öffentlichen Raum. So bleibe es dem Antragsteller unbenommen, im eigenen Garten zu böllern. Die Entscheidung ist unanfechtbar (Az.: 1 S 4109/20).

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Erstellt:
22. Dezember 2020, 16:00 Uhr

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