Gericht ebnet Weg für 5G-Frequenzauktion

Versteigerung kann nun wie geplant am Dienstag starten

Köln /DPA - Der Weg für die anstehende 5G-Frequenzauktion der Bundesnetzagentur am kommenden Dienstag ist frei: Im Streit um den zukünftigen Mobilfunkausbau mit dem schnellen Übertragungsstandard 5G haben die Netzbetreiber eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte am Freitag Eilanträge von Telefónica, Vodafone und der Deutschen Telekom ab. Die Firmen hatten damit erzwingen wollen, dass zunächst die Rahmenbedingungen des Ausbaus geändert werden, bevor die 5G-Auktion starten kann. Durch die Ablehnungen der Eilanträge, die unanfechtbar sind, kann die Versteigerung nun wie geplant am Dienstag beginnen. Ein Sprecher der Netzagentur sagte: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und die deutliche inhaltliche Bestätigung unserer Position.“ Ein Telefónica-Sprecher bedauerte die Entscheidung.

Die Provider hatten ein Verhandlungsgebot angeprangert – aus ihrer Sicht könnte so eine Regelung dazu führen, dass sie Wettbewerber auf ihr Netz lassen müssen und ihre Investitionen in Mobilfunkmasten dadurch entwertet würden. Außerdem ärgerten sie sich über Versorgungsauflagen – bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit schnellem Internet versorgt werden, zudem soll es schnelle Verbindungen an allen Autobahnen geben. Solche Ausbaupflichten wären aus Sicht der Firmen nicht zumutbar.

Die Kölner Richter erteilten den Netzbetreibern aber eine Abfuhr. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Ausbauregeln seien „nach dem in den Eilverfahren gewonnenen Erkenntnisstand rechtmäßig“, befanden sie. Die Regulierungsbehörde habe ihren Ausgestaltungsspielraum für die Frequenzvergabe nicht überschritten. Auch das in dem Regelwerk verankerte Verhandlungsgebot sichere die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes. Die Bundesnetzagentur halte dieses Gebot für „geeignet und erforderlich“ – diese Bewertung sei nicht zu beanstanden, so die Kölner Richter. Ganz beendet ist der juristische Widerstand der Mobilfunkbranche gegen die staatlichen Ausbauregeln noch nicht, die Ende 2018 eingereichten Klagen sind weiterhin anhängig beim Verwaltungsgericht. Allerdings haben sie nun keine aufschiebende Wirkung.

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Erstellt:
16. März 2019, 03:04 Uhr

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