Gericht entscheidet über Weiterbetrieb von Streckenradar

dpa Hannover.

Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt heute über den weiteren Betrieb des bundesweit ersten Streckenradars. Der Kläger stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingestuft hatte. Deshalb sei auch das in Laatzen bei Hannover eingesetzte Streckenradar ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger, argumentiert der Kläger. Eine Entscheidung wird noch heute erwartet.

Zum Artikel

Erstellt:
12. März 2019, 02:38 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 13sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.