Gericht klärt Regelung für Betreiber von Autokauf-Plattform
dpa/lsw Karlsruhe. Die Corona-Beschränkungen im Lockdown gelten auch für einen Autohändler, der mittels einer von ihm betriebenen Online-Plattform gebrauchte Autos angeboten bekommt, diese dann aber in seinen Filialen begutachtet und ankauft. Das stellte das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen klar. Es handele sich bei den Filialen um grundsätzlich geschlossen zu haltende Ladengeschäfte, befanden die Richter. (Az.: K 5285/20; 3 K 5284/20)

Eine Figur „Justitia“ steht auf einem Schreibtisch. Foto: picture alliance / dpa
Geklagt hatte der Betreiber einer Autokauf-Plattform. Er kann sich laut Gericht nicht auf Regelungen für den Online-Handel berufen, denn die Kaufverträge würden in den Filialen abgeschlossen. Zuvor hatten die Städte Mannheim und Karlsruhe die Schließung der Filialen angeordnet. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.