Gericht: Kündigung von Ex-SAP-Betriebsratschef rechtens

dpa Mannheim. Die fristlose Kündigung des ehemaligen SAP-Betriebsratschefs Ralf Zeiger hat Bestand. Das Arbeitsgericht Mannheim wies am Mittwoch die Kündigungsschutzklage dagegen ab, wie eine Sprecherin mitteilte. Der Kläger habe durch sein Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt. Dadurch, dass er Daten gezielt und über einen längeren Zeitraum hinweg manipuliert habe, sei auf Seiten der Arbeitgeberin ein endgültiger Vertrauensverlust entstanden. Ein Vergleich war im Vorfeld bei einem Gütetermin nicht zustande gekommen.

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Softwarekonzern hatte Zeiger vorgeworfen, interne Betriebsratsdokumente gefälscht oder gelöscht zu haben - womöglich, um einen Betriebsratskollegen zu decken. Man habe ihn als Betriebsratschef um Mithilfe bei der Aufklärung in einem Compliance-Verfahren gegen einen Kollegen aus dem Betriebsratsgremium gebeten - dort stehe der Verdacht von Lohnbetrug im Raum.

Der Anwalt von Zeiger hatte anlässlich des Gütetermins bereits erklärt, sein Mandant habe Eingriffe in bestimmte Dokumente eingeräumt. Aber er habe diese auch wieder rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt. Zeiger hatte im Sommer von SAP die fristlose Kündigung erhalten, daraufhin wehrte er sich mit einer Klage. Schon vor dem Rausschmiss hatte er seinen Posten als Betriebsratschef niedergelegt. Von seinem Posten im SAP-Aufsichtsrat wurde er inzwischen gerichtlich abberufen.

© dpa-infocom, dpa:211201-99-216844/3

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Erstellt:
1. Dezember 2021, 15:52 Uhr

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