Gericht sieht Schadenersatzansprüche für Justizopfer Mollath

dpa München.

Das Landgericht München I sieht Schadenersatzansprüche für das Nürnberger Justizopfer Gustl Mollath. Eine „Vielzahl von Verfahrensfehlern“ habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht in Nürnberg sei damals „bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten.“ Wie hoch der Schadenersatz ausfallen könnte, blieb zunächst völlig offen. Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert 1,8 Millionen Euro vom Freistaat.

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20. März 2019, 16:02 Uhr
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